Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, auf weiteren
Friedhöfen ein
Aschestreufeld
oder eine Aschestreuwiese anzulegen.
Sachverhalt:
Aktuell
unterhält die Stadt Geilenkirchen ein sog. Aschenstreufeld auf dem städtischen
Friedhof in Lindern.
Das
ursprüngliche Aschenstreufeld in Form einer Aschenwiese (siehe beigefügtes
Foto) wurde in den 90er-Jahren angelegt. In den letzten Jahren wurde mehrfach
der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, eine Verbesserung des allgemeinen
Zustandes zu erreichen. Als Begründung wurde vielfach genannt, dass die
Streuwiese keinen pietätvollen Charakter besäße, um eine würdevolle Beisetzung
zu ermöglichen.
Aus
diesem Grund plante das Amt für Friedhofswesen und der Stadtbetrieb die
Anlegung eines neuen Streufeldes. Die Umsetzung hierzu erfolgte in den
Sommermonaten. In der letzten Woche konnte das Streufeld mit einer Einsegnung
fertig gestellt werden (siehe beigefügtes Foto). Die Gesamtkosten für die Umsetzung der
Maßnahme betrugen 15.871,49 Euro. Die Kosten für das Material betrugen hierbei
12.075,04 (es wurde z.B. eine Einfassung aus Cortenstahl verlegt, eine
Taxushecke gepflanzt, neue Sitzbänke angeschafft, ein Kalksteingemisch und
Lavadrän als Untergrund gewählt, Gehwegplatten verlegt und Pflanzen beschafft),
die Personalkosten beziffern sich auf 1.374,65 Euro.
Die
Verwaltung erhofft sich durch die Anlegung des neuen Streufeldes in Lindern
eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung, die dem Wunsch nach einer würdevollen
Bestattung gerecht wird. Zudem kann erwartet werden, dass in den kommenden
Jahren eine größere Nachfrage zu dieser Bestattungsform einhergeht.
In
der Vergangenheit waren die Beisetzungen einer Verstreuung sehr überschaubar.
Bspw. konnte in den letzten fünf Jahren folgende Anzahl von Verstreuungen
registriert werden:
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
5 |
2 |
5 |
7 |
4 |
In
Relation zur Gesamtanzahl aller Beerdigungen und Beisetzungen im Stadtgebiet
von ca. mindestens 250 Beerdigungen/Beisetzungen beträgt der Anteil der
Verstreuungen derzeit weniger als 3 %.
Gemessen
an dem derzeitigen prozentualen Anteil der Verstreuungen sowie dem Verhältnis
der Kosten für die Planung und Anlegung eines neuen Streufeldes/Streuwiese mit
einer dem Friedhofszweck annehmbaren pietätvollen Außendarstellung ist es
zurzeit nicht ratsam, weitere Streufelder auf anderen Friedhöfen anzulegen. Anhand
der Kosten wäre bei weiteren elf städtischen Friedhöfen eine Umsetzung des
vorliegenden Antrags nur sukzessive, über mehrere Jahre hinweg, möglich. Des
Weiteren wäre eine Umsetzung auf einigen städtischen Friedhöfen momentan nicht
möglich (z.B. Immendorf, Süggerath, Tripsrath, Geilenkirchen), da geeignete
Freifläche nicht vorhanden sind.
Abschließend
sei darauf hingewiesen, dass neue Grabarten angeboten werden, deren Umsetzung
auf allen Friedhöfen auch längstens noch nicht abgeschlossen ist. So ist die
Verwaltung bemüht, in den nächsten Jahren auf allen städtischen Friedhöfen
Urnenbaumgräber anzubieten, wo aktuell eine wesentliche höhere Nachfrage zu
verzeichnen ist als nach einer Verstreuung. Für die Errichtung der
Urnenbaumgräber entstehen je Grabfeld Kosten von ca. 3.500,00 Euro. Bei elf
Friedhöfen, auf denen noch ein Urnenbaumgrab zu errichten ist, betragen die
Gesamtkosten ca. 38.500,00 Euro.
Haushaltsrechtlich
kann allein diese Maßnahme nicht in 2024 vollständig umgesetzt werden, so dass
eine Realisierung nur über mehrere Jahre möglich ist.
Sollten
nun noch weitere Kosten für Streufelder hinzukommen, würde das die sehr knappen
Budgetmittel zusätzlich belasten.
Nach
Auffassung der Verwaltung ist die Umsetzung der Urnenbaumgräber zeitlich
dringlicher, so dass abgeraten wird, weitere Aschenstreufelder zu planen.
Ferner
ist geplant, im nächsten Jahr mit der Errichtung eines sog. Sternenkinderfeldes
zu beginnen, welches sich kostenmäßig in ähnlichem Rahmen wie das neue
Streufeld in Lindern bewegen dürfte.
Sollte
mit dem Angebot des neuen Streufeldes in Lindern in Zukunft eine spürbare
Steigerung der Verstreuungen festgestellt werden, kann die Intention des
jetzigen Antrags jederzeit wieder aufgegriffen werden, um ggfls. einen oder
weitere städtische Friedhöfe mit Aschenstreufeldern/Aschenstreuwiesen
auszustatten.
Daher
schlägt die Verwaltung vor, dem Beschlussvorschlag aus dem Antrag zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zu folgen.