Betreff
Antrag der Bürgerliste "Aschestreufelder/Aschestreuwiesen auf städtischen Friedhöfen
Vorlage
2959/2023
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, auf weiteren Friedhöfen ein

Aschestreufeld oder eine Aschestreuwiese anzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Aktuell unterhält die Stadt Geilenkirchen ein sog. Aschenstreufeld auf dem städtischen Friedhof in Lindern.

Das ursprüngliche Aschenstreufeld in Form einer Aschenwiese (siehe beigefügtes Foto) wurde in den 90er-Jahren angelegt. In den letzten Jahren wurde mehrfach der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, eine Verbesserung des allgemeinen Zustandes zu erreichen. Als Begründung wurde vielfach genannt, dass die Streuwiese keinen pietätvollen Charakter besäße, um eine würdevolle Beisetzung zu ermöglichen.

Aus diesem Grund plante das Amt für Friedhofswesen und der Stadtbetrieb die Anlegung eines neuen Streufeldes. Die Umsetzung hierzu erfolgte in den Sommermonaten. In der letzten Woche konnte das Streufeld mit einer Einsegnung fertig gestellt werden (siehe beigefügtes Foto).  Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahme betrugen 15.871,49 Euro. Die Kosten für das Material betrugen hierbei 12.075,04 (es wurde z.B. eine Einfassung aus Cortenstahl verlegt, eine Taxushecke gepflanzt, neue Sitzbänke angeschafft, ein Kalksteingemisch und Lavadrän als Untergrund gewählt, Gehwegplatten verlegt und Pflanzen beschafft), die Personalkosten beziffern sich auf 1.374,65 Euro. 

 

Die Verwaltung erhofft sich durch die Anlegung des neuen Streufeldes in Lindern eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung, die dem Wunsch nach einer würdevollen Bestattung gerecht wird. Zudem kann erwartet werden, dass in den kommenden Jahren eine größere Nachfrage zu dieser Bestattungsform einhergeht.

In der Vergangenheit waren die Beisetzungen einer Verstreuung sehr überschaubar. Bspw. konnte in den letzten fünf Jahren folgende Anzahl von Verstreuungen registriert werden:

 

         2019

         2020

         2021

        2022

          2023

            5

            2

             5  

            7

              4

 

In Relation zur Gesamtanzahl aller Beerdigungen und Beisetzungen im Stadtgebiet von ca. mindestens 250 Beerdigungen/Beisetzungen beträgt der Anteil der Verstreuungen derzeit weniger als 3 %.

 

Gemessen an dem derzeitigen prozentualen Anteil der Verstreuungen sowie dem Verhältnis der Kosten für die Planung und Anlegung eines neuen Streufeldes/Streuwiese mit einer dem Friedhofszweck annehmbaren pietätvollen Außendarstellung ist es zurzeit nicht ratsam, weitere Streufelder auf anderen Friedhöfen anzulegen. Anhand der Kosten wäre bei weiteren elf städtischen Friedhöfen eine Umsetzung des vorliegenden Antrags nur sukzessive, über mehrere Jahre hinweg, möglich. Des Weiteren wäre eine Umsetzung auf einigen städtischen Friedhöfen momentan nicht möglich (z.B. Immendorf, Süggerath, Tripsrath, Geilenkirchen), da geeignete Freifläche nicht vorhanden sind.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass neue Grabarten angeboten werden, deren Umsetzung auf allen Friedhöfen auch längstens noch nicht abgeschlossen ist. So ist die Verwaltung bemüht, in den nächsten Jahren auf allen städtischen Friedhöfen Urnenbaumgräber anzubieten, wo aktuell eine wesentliche höhere Nachfrage zu verzeichnen ist als nach einer Verstreuung. Für die Errichtung der Urnenbaumgräber entstehen je Grabfeld Kosten von ca. 3.500,00 Euro. Bei elf Friedhöfen, auf denen noch ein Urnenbaumgrab zu errichten ist, betragen die Gesamtkosten ca. 38.500,00 Euro.

Haushaltsrechtlich kann allein diese Maßnahme nicht in 2024 vollständig umgesetzt werden, so dass eine Realisierung nur über mehrere Jahre möglich ist.

Sollten nun noch weitere Kosten für Streufelder hinzukommen, würde das die sehr knappen Budgetmittel zusätzlich belasten.

Nach Auffassung der Verwaltung ist die Umsetzung der Urnenbaumgräber zeitlich dringlicher, so dass abgeraten wird, weitere Aschenstreufelder zu planen.

 

Ferner ist geplant, im nächsten Jahr mit der Errichtung eines sog. Sternenkinderfeldes zu beginnen, welches sich kostenmäßig in ähnlichem Rahmen wie das neue Streufeld in Lindern bewegen dürfte.

 

Sollte mit dem Angebot des neuen Streufeldes in Lindern in Zukunft eine spürbare Steigerung der Verstreuungen festgestellt werden, kann die Intention des jetzigen Antrags jederzeit wieder aufgegriffen werden, um ggfls. einen oder weitere städtische Friedhöfe mit Aschenstreufeldern/Aschenstreuwiesen auszustatten.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, dem Beschlussvorschlag aus dem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu folgen.