Beschlussvorschlag:
1. Fraktion Bündnis
90/ Die Grünen
Auf Basis ökologischer, ökonomischer und damit auch forstfachlicher Analyse der Gemeindewaldflächen Geilenkirchens soll ebendieser selbst klimaresilient werden, um seine Klimaschutzfunktion für die Gemeinde erfüllen zu können.
Um die dazu notwendigen Analysen durchzuführen, bedarf es nach Auskunft der zukünftigen Revierförsterin aber mindestens zwölf Monate. Erst auf Basis dieser Expertise, die auch die ökonomischen Kriterien in den Fokus zu rücken hat, kann ein diesbezüglicher Managementplan erstellt werden.
Da jedoch für das kommende Jahr ein Forstwirtschaftsplan in Bälde erstellt werden muss, soll bis zu jenem Zeitpunkt ein Holznutzungsmoratorium (Baumfällung) ausgesprochen werden. Ausschließlich gesetzlich vorgeschriebene Eingriffe sollen vorgenommen werden. Ausgenommen von diesem Beschluss sind die knapp 15 ha Pappelbestand, in welchen nach Auskunft von Herrn von der Heyden forstfachlich Neupflanzung sinnvoll erscheint.
2.
Stadtverwaltung
1. In einem ersten Schritt wird die auf dem Flurstück 37, Flur 57, Gemarkung
Geilenkirchen befindliche städtische Waldfläche (12.545 m²) stillgelegt und
deren weitere Entwicklung beobachtet. Eine forstwirtschaftliche Nutzung findet
in diesem Bereich nicht statt.
2. Zusätzlich werden auf der in Ziff. 1 genannten Fläche 37 Bäume als
Biotopbäume stillgelegt und hierfür beim Land Nordrhein-Westfalen eine
Förderung gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald (FöRL
Privat- und Körperschaftswald)“ beantragt.
3. Im Bereich des Tripser Wäldchens werden ca. 20 Rotbuchen mit
Brusthöhendurchmesser 80+ ebenfalls als Biotopbäume stillgelegt und hierfür
beim Land Nordrhein-Westfalen eine Förderung gemäß der FöRL Privat- und
Körperschaftswald beantragt.
4. Im Laufe des Jahres 2024 erfolgt über die sogenannte
Forsteinrichtung der Forstbetriebsgemeinschaft Selfkant auch eine
Bestandsaufnahme der Waldfläche der Stadt Geilenkirchen. Als zusätzlichen Prüfauftrag
wird die Stadt Geilenkirchen feststellen lassen, ob es für die Waldfunktionen
Klimaschutz, Grundwasserschutz, Erholung und Naturschutz sinnvoll ist, weitere
Flächen des Stadtwaldes stillzulegen.
Sachverhalt:
Bekanntlich hatte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit Schreiben vom 13.08.2023 einen Antrag zum Verzicht auf forstwirtschaftliche Nutzung gemeindeeigener Waldflächen in Geilenkirchen gestellt. Über den Antrag wurde bereits in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 24.10.2023, wie auch in der Sitzung des Rates am 08.11.2023 beraten (Vorlage 2905/2023). In der Ratssitzung wurde der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt mit der Begründung, dass man für die Erfassung der nachgereichten Unterlagen und die fraktionsinterne Beratung noch Zeit benötige.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher die Aufnahme und abschließende Behandlung des Antrags in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses angemessen.
Die Vorstellung und Verabschiedung des Forstwirtschaftsplans ist ebenfalls Gegenstand der Sitzung. Dies ist in der gesetzlichen Verpflichtung begründet, für jedes Jahr einen entsprechenden Plan aufzustellen (§ 34 Landesforstgesetz). Obwohl man über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen noch nicht abschließend entschieden hat, hat man versucht, die Impulse, welche aus dem Antragsinhalt und den bereits ausführlich geführten Diskussionen hervorgehen in den neuen Forstwirtschaftsplan aufzunehmen.
Bei den mit dieser Vorlage unterbreiteten Beschlussvorschlägen handelt es sich um einen überarbeiteten Vorschlag der antragstellenden Fraktion sowie um einen Vorschlag der Stadtverwaltung.