Sachverhalt:
Bekanntlich hat der Rat der Stadt
Geilenkirchen in seiner Sitzung am 09.02.2022 beschlossen, das Verfahren zur 3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen einzuleiten.
Gleichzeitig wurden städtebauliche Ziele und Maßnahmen, wie zum Beispiel die
Integration verschiedener Nutzungen aus Einzelhandel, Gastronomie und
zentrumsnahem Wohnen, mehrgeschossige Straßenrandbebauung entlang der Haihover
Straße, Schaffung von Aufenthaltsqualitäten, Aufwertung des Wurmuferbereiches
usw. als Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren beschlossen.
In der selben Sitzung wurde die
Veränderungssperre nach § 14 ff. BauGB im Stadtkern von Geilenkirchen für das
Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 34, 3. Änderung erlassen.
Bisher gab es noch keine Klarheit darüber,
wer als Investor für das Bebauungsplanverfahren fungieren wird.
Zwischenzeitlich liegen aber der Verwaltung sowohl hierüber als auch über das
beabsichtigte Planungskonzept Informationen vor, die in der Sitzung mitgeteilt
werden.
Die Informationen werden den
Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gebracht.