Betreff
Bebauungsplan Nr. 34, 3. Änderung "Haihover Straße (Areal REWE-Markt)" - Sachstandsbericht
Vorlage
2961/2023
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Bekanntlich hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am 09.02.2022 beschlossen, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen einzuleiten. Gleichzeitig wurden städtebauliche Ziele und Maßnahmen, wie zum Beispiel die Integration verschiedener Nutzungen aus Einzelhandel, Gastronomie und zentrumsnahem Wohnen, mehrgeschossige Straßenrandbebauung entlang der Haihover Straße, Schaffung von Aufenthaltsqualitäten, Aufwertung des Wurmuferbereiches usw. als Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren beschlossen.

 

In der selben Sitzung wurde die Veränderungssperre nach § 14 ff. BauGB im Stadtkern von Geilenkirchen für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 34, 3. Änderung erlassen.

 

Bisher gab es noch keine Klarheit darüber, wer als Investor für das Bebauungsplanverfahren fungieren wird. Zwischenzeitlich liegen aber der Verwaltung sowohl hierüber als auch über das beabsichtigte Planungskonzept Informationen vor, die in der Sitzung mitgeteilt werden.

 

Die Informationen werden den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gebracht.