Beschlussvorschlag:
§ 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen
wird dahingehend geändert, dass für den Vorsitz des Umwelt- und Bauausschusses,
des Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, des Ausschusses
für Bildung, Soziales, Sport und Kultur, des Jugendhilfeausschusses und des
Rechnungsprüfungsausschusses kein Sitzungsgeld i. S. d. § 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
GO NRW ausgezahlt wird.
Antragstext:
Auf den Inhalt des beigefügten Antrags wird verwiesen.
Hinweis der Verwaltung:
Ein entsprechender Beschluss hätte zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt 2024, da dafür formell noch die Änderung der Hauptsatzung erforderlich wäre. Ein nach Verabschiedung des Haushalts gefasster Beschluss würde dennoch die Ausgaben im lfd. Jahr ab diesem Zeitpunkt reduzieren.