Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Haushaltsänderungsantrag: Änderung der Hauptsatzung § 12 Abs. 5 - Verzicht auf Sitzungsgeld für den Vorsitz in Ausschüssen
Vorlage
2992/2024
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

§ 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen wird dahingehend geändert, dass für den Vorsitz des Umwelt- und Bauausschusses, des Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur, des Jugendhilfeausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses kein Sitzungsgeld i. S. d. § 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GO NRW ausgezahlt wird.


Antragstext:

 

Auf den Inhalt des beigefügten Antrags wird verwiesen.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Ein entsprechender Beschluss hätte zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt 2024, da dafür formell noch die Änderung der Hauptsatzung erforderlich wäre. Ein nach Verabschiedung des Haushalts gefasster Beschluss würde dennoch die Ausgaben im lfd. Jahr ab diesem Zeitpunkt reduzieren.