Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
A:
Die im
vorliegenden Haushaltsentwurf eingeplanten Mittel von 123.500 Euro als
Zuweisungen an das Gymnasium St. Ursula, werden neu verteilt.
Der Rat
der Stadt Geilenkirchen erkennt die Notwendigkeit einer grundsätzlichen
Verbesserung im Bildungsbereich auch in Zeiten einer schlechten Haushaltslage
an und verteilt 123.500 Euro proportional zur Schülerschaftsgröße auf alle
Schulen in der Trägerschaft der Stadt und auf das Gymnasium St. Ursula zur
Verbesserung der Bildungsaufgaben.
oder
Beschlussvorschlag
B:
Die im
vorliegenden Haushaltsentwurf eingeplanten Mittel von 123.500 Euro als
Zuweisungen an das Gymnasium St. Ursula, werden neu verteilt.
Der Rat
der Stadt Geilenkirchen erkennt die Notwendigkeit einer grundsätzlichen
Verbesserung im Bildungsbereich auch in Zeiten einer schlechten Haushaltslage
an und verteilt 61.750 Euro pro Kopf auf alle Schulen in der Trägerschaft der
Stadt und auf das Gymnasium St. Ursula zur Verbesserung der Bildungsaufgaben.
Die
verbleibenden 61.750 Euro werden dem allgemeinen Haushalt zugeführt.
Auf den
Inhalt des beigefügten Antrags wird verwiesen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der Antrag zielt auf eine Umwidmung der
freiwilligen Leistungen für Schulen in privater Trägerschaft ab. Es handelt
sich um die jährliche Zuwendung an den Schulträger des Bischöflichen Gymnasiums
St. Ursula von 123.500,- € zum vom Schulträger aufzubringenden Eigenanteil. Der
Antrag enthält zwei alternative Vorschläge zur Umwidmung dieser
Haushaltsmittel.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass
die Finanzierungen von öffentlichen Schulen und privaten Ersatzschulen auf
grundsätzlich unterschiedlichen Rechtsvorschriften basieren, so dass ein
objektiver Vergleich kaum möglich ist.
Bei der Finanzierung von öffentlichen
Schulen, die für die in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen
(Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, Städt. Realschule, sechs Grundschulen) gilt,
wird zwischen den inneren und den äußeren Schulangelegenheiten unterschieden.
Die inneren Schulangelegenheiten betreffen ausschließlich das pädagogische
Personal, das in einem Dienstverhältnis zum Land steht. Die hierdurch
entstehenden Kosten werden vollständig vom Land getragen. Alle anderen Bereiche
betreffen die äußeren Schulangelegenheiten, für die der Schulträger
verantwortlich ist und auch die hieraus entstehenden Kosten trägt. Hierzu
gehören z. B. die Personalkosten für das nichtpädagogische Personal
(Sekretariat, Hausmeister), die Bereitstellung und Unterhaltung der Gebäude,
die notwendigen Lehr- und Lernmittel, Mobiliar und Inventar sowie die Kosten
der Schülerbeförderung.
Bei den privaten Ersatzschulen tragen
die Schulträger zunächst alle Kosten selbst, auch die des pädagogischen
Personals, da dieses beim Schulträger unmittelbar angestellt ist. Zu den
anerkennungsfähigen Gesamtkosten gewährt das Land jährlich einen Zuschuss von
94 %, der Eigenanteil des Schulträgers beträgt somit 6 %.
Diese Finanzierungsgrundlagen bestehen
bereits seit vielen Jahrzehnten. Erstmals im Jahre 1978 haben sich die
politischen Gremien mit der Finanzierung des Gymnasiums befasst, nachdem zu
diesem Zeitpunkt das Bistum Aachen die Trägerschaft übernommen hatte.
Seinerzeit wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, ein Drittel des
Trägeranteils – somit 2 % der Gesamtkosten – als Zuschuss an das Bistum zu
leisten. Hierbei wurde in einer Vergleichsberechnung ermittelt, dass bei einer
Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt mit jährlichen Kosten von 1,2 bis
1,3 Mio. DM zu rechnen sei. Dahingegen betrug der 2%-ige Anteil seinerzeit rund
110.000,- DM.
Diese Regelung galt bis zum Jahr 2010.
Ab dem Jahr 2011 wurde der damals errechnete Betrag von 123.500,- € eingefroren
und wird seitdem als Festbetrag gewährt.
Im Jahr 2022 betrug der Eigenanteil des Bistums 512.184,31 €. Der
städtische Anteil hieran beträgt somit nicht mehr ein Drittel sondern noch 24,1
%.
Für die in städtischer Trägerschaft
stehenden Schulen enthält der Haushaltsentwurf 2024 folgenden
Finanzierungsbedarf:
Grundschulen insgesamt: 2.345.599,- €
Städtische Realschule: 843.467,- €
Anita-Lichtenstein-Gesamtschule: 1.832.734,- €
Hinzu kommen noch insgesamt für alle
Schulen die Kosten für die Schülerbeförderung von 908.000,- € sowie sonstige
Kosten, wie z. B. Unfallversicherung, von 249.536,- €. Finanziert wird dies
über einen Anteil in den Schlüsselzuweisungen des Landes die etwa einen Betrag
von ca. 3 Millionen Euro ausmachen, sowie eine konkrete Schul- und
Bildungspauschale in Höhe von ca. 840.000 €, jeweils auf Basis der
Beschultenzahlen.
Wie bereits ausgeführt, ist auf Grund
dieser unterschiedlichen Finanzierungsmodelle ein Vergleich objektiv nicht
unmittelbar möglich. Wie man aber unschwer erkennen kann, wäre der Betrieb
eines eigenen Gymnasiums mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Insoweit hat
sich die grundlegende Situation seit 1978 nicht verändert.
Ein objektiverer Vergleich kann
hergestellt werden, wenn man den Zuschuss an das Bistum dem Anteil an der
differenzierten Kreisumlage für das Kreisgymnasium Heinsberg gegenüberstellt –
also den Kosten, die ebenfalls an einen anderen Schulträger zu leisten sind.
Hier sind für das Jahr 2024 Zahlungen an den Kreis von 7.144,- € für 17
Schülerinnen und Schüler aus dem hiesigen Stadtgebiet veranschlagt, was einem
Anteil von rund 420,- € je Schülerin bzw. Schüler entspricht.
Das Bischöfliche Gymnasium St. Ursula
wird aktuell von 1.057 Schülerinnen und Schülern besucht, davon 581 aus dem
hiesigen Stadtgebiet. Der städtische Zuschuss beträgt somit rund 213,- € je
Schülerin bzw. Schüler aus der Stadt Geilenkirchen.
Zu dem Vorschlag, den Gesamtbetrag von
123.500,- € umzuwidmen und zum Teil auch den städtischen Schulen zukommen zu
lassen, ist darauf hinzuweisen, dass das vorgeschlagene Verfahren und die
Ausgestaltung eines solchen Budgets auf haushaltsrechtliche Bedenken stößt. Die
städtischen Haushaltsmittel müssen entweder für konsumtive oder investive
Ausgaben veranschlagt werden. Eine Pauschalzuweisung ist somit nicht möglich.
Darüber hinaus müsste man solche (dann getrennten) Budgets aus den sonstigen
Deckungskreisen herauslösen und separat untereinander verbinden. Dies würde
einiges an Arbeitsaufwand verursachen um dies erstmalig einzurichten, da die
bisherige Systematik auf einer ganz anderen Ebene ansetzt und wäre keinesfalls
für das kommende Haushaltsjahr umsetzbar. Darüber hinaus müssten bei der
Verwaltung der Mittel natürlich die einschlägigen Vergabe- und
Buchungsvorschriften eingehalten werden. Diese Aufgabe wird derzeit zentral im
Schulverwaltungsamt wahrgenommen. Gerade auch die Anschaffungen bei der
digitalen Ausstattung der Schulen waren abhängig von der rechtzeitigen und
rechtskonformen Nutzung der Förderprogramme, so dass gerade in diesem Bereich
ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln keine freihändige Vergabe zugelassen
werden kann.
Zusammenfassend kann festgestellt
werden, dass sowohl die Bezuschussung des Schulträgeranteils zu den Kosten für
das Gymnasium St. Ursula bezogen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus
der Stadt Geilenkirchen wirtschaftlich ist als auch, dass die Umwidmung der
Haushaltsmittel in den vorgeschlagenen Alternativen auf haushaltsrechtliche
Bedenken stößt.