Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Haushaltsänderungsantrag: Umwidmung der freiwilligen Leistungen für Schulen in privater Trägerschaft – Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit an allen Geilenkirchener Schulen
Vorlage
2995/2024
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag A:

Die im vorliegenden Haushaltsentwurf eingeplanten Mittel von 123.500 Euro als Zuweisungen an das Gymnasium St. Ursula, werden neu verteilt.

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen erkennt die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Verbesserung im Bildungsbereich auch in Zeiten einer schlechten Haushaltslage an und verteilt 123.500 Euro proportional zur Schülerschaftsgröße auf alle Schulen in der Trägerschaft der Stadt und auf das Gymnasium St. Ursula zur Verbesserung der Bildungsaufgaben.

 

oder

 

Beschlussvorschlag B:

Die im vorliegenden Haushaltsentwurf eingeplanten Mittel von 123.500 Euro als Zuweisungen an das Gymnasium St. Ursula, werden neu verteilt.

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen erkennt die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Verbesserung im Bildungsbereich auch in Zeiten einer schlechten Haushaltslage an und verteilt 61.750 Euro pro Kopf auf alle Schulen in der Trägerschaft der Stadt und auf das Gymnasium St. Ursula zur Verbesserung der Bildungsaufgaben.

 

Die verbleibenden 61.750 Euro werden dem allgemeinen Haushalt zugeführt. 

 


Auf den Inhalt des beigefügten Antrags wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Antrag zielt auf eine Umwidmung der freiwilligen Leistungen für Schulen in privater Trägerschaft ab. Es handelt sich um die jährliche Zuwendung an den Schulträger des Bischöflichen Gymnasiums St. Ursula von 123.500,- € zum vom Schulträger aufzubringenden Eigenanteil. Der Antrag enthält zwei alternative Vorschläge zur Umwidmung dieser Haushaltsmittel.

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzierungen von öffentlichen Schulen und privaten Ersatzschulen auf grundsätzlich unterschiedlichen Rechtsvorschriften basieren, so dass ein objektiver Vergleich kaum möglich ist.

 

Bei der Finanzierung von öffentlichen Schulen, die für die in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen (Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, Städt. Realschule, sechs Grundschulen) gilt, wird zwischen den inneren und den äußeren Schulangelegenheiten unterschieden. Die inneren Schulangelegenheiten betreffen ausschließlich das pädagogische Personal, das in einem Dienstverhältnis zum Land steht. Die hierdurch entstehenden Kosten werden vollständig vom Land getragen. Alle anderen Bereiche betreffen die äußeren Schulangelegenheiten, für die der Schulträger verantwortlich ist und auch die hieraus entstehenden Kosten trägt. Hierzu gehören z. B. die Personalkosten für das nichtpädagogische Personal (Sekretariat, Hausmeister), die Bereitstellung und Unterhaltung der Gebäude, die notwendigen Lehr- und Lernmittel, Mobiliar und Inventar sowie die Kosten der Schülerbeförderung.

 

Bei den privaten Ersatzschulen tragen die Schulträger zunächst alle Kosten selbst, auch die des pädagogischen Personals, da dieses beim Schulträger unmittelbar angestellt ist. Zu den anerkennungsfähigen Gesamtkosten gewährt das Land jährlich einen Zuschuss von 94 %, der Eigenanteil des Schulträgers beträgt somit 6 %.

 

Diese Finanzierungsgrundlagen bestehen bereits seit vielen Jahrzehnten. Erstmals im Jahre 1978 haben sich die politischen Gremien mit der Finanzierung des Gymnasiums befasst, nachdem zu diesem Zeitpunkt das Bistum Aachen die Trägerschaft übernommen hatte. Seinerzeit wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, ein Drittel des Trägeranteils – somit 2 % der Gesamtkosten – als Zuschuss an das Bistum zu leisten. Hierbei wurde in einer Vergleichsberechnung ermittelt, dass bei einer Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt mit jährlichen Kosten von 1,2 bis 1,3 Mio. DM zu rechnen sei. Dahingegen betrug der 2%-ige Anteil seinerzeit rund 110.000,- DM.

 

Diese Regelung galt bis zum Jahr 2010. Ab dem Jahr 2011 wurde der damals errechnete Betrag von 123.500,- € eingefroren und wird seitdem als Festbetrag gewährt.  Im Jahr 2022 betrug der Eigenanteil des Bistums 512.184,31 €. Der städtische Anteil hieran beträgt somit nicht mehr ein Drittel sondern noch 24,1 %.

 

Für die in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen enthält der Haushaltsentwurf 2024 folgenden Finanzierungsbedarf:

 

Grundschulen insgesamt:                  2.345.599,- €

Städtische Realschule:                          843.467,- €

Anita-Lichtenstein-Gesamtschule:     1.832.734,- €

 

Hinzu kommen noch insgesamt für alle Schulen die Kosten für die Schülerbeförderung von 908.000,- € sowie sonstige Kosten, wie z. B. Unfallversicherung, von 249.536,- €. Finanziert wird dies über einen Anteil in den Schlüsselzuweisungen des Landes die etwa einen Betrag von ca. 3 Millionen Euro ausmachen, sowie eine konkrete Schul- und Bildungspauschale in Höhe von ca. 840.000 €, jeweils auf Basis der Beschultenzahlen.

 

Wie bereits ausgeführt, ist auf Grund dieser unterschiedlichen Finanzierungsmodelle ein Vergleich objektiv nicht unmittelbar möglich. Wie man aber unschwer erkennen kann, wäre der Betrieb eines eigenen Gymnasiums mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Insoweit hat sich die grundlegende Situation seit 1978 nicht verändert. 

 

Ein objektiverer Vergleich kann hergestellt werden, wenn man den Zuschuss an das Bistum dem Anteil an der differenzierten Kreisumlage für das Kreisgymnasium Heinsberg gegenüberstellt – also den Kosten, die ebenfalls an einen anderen Schulträger zu leisten sind. Hier sind für das Jahr 2024 Zahlungen an den Kreis von 7.144,- € für 17 Schülerinnen und Schüler aus dem hiesigen Stadtgebiet veranschlagt, was einem Anteil von rund 420,- € je Schülerin bzw. Schüler entspricht.

 

Das Bischöfliche Gymnasium St. Ursula wird aktuell von 1.057 Schülerinnen und Schülern besucht, davon 581 aus dem hiesigen Stadtgebiet. Der städtische Zuschuss beträgt somit rund 213,- € je Schülerin bzw. Schüler aus der Stadt Geilenkirchen.

 

Zu dem Vorschlag, den Gesamtbetrag von 123.500,- € umzuwidmen und zum Teil auch den städtischen Schulen zukommen zu lassen, ist darauf hinzuweisen, dass das vorgeschlagene Verfahren und die Ausgestaltung eines solchen Budgets auf haushaltsrechtliche Bedenken stößt. Die städtischen Haushaltsmittel müssen entweder für konsumtive oder investive Ausgaben veranschlagt werden. Eine Pauschalzuweisung ist somit nicht möglich. Darüber hinaus müsste man solche (dann getrennten) Budgets aus den sonstigen Deckungskreisen herauslösen und separat untereinander verbinden. Dies würde einiges an Arbeitsaufwand verursachen um dies erstmalig einzurichten, da die bisherige Systematik auf einer ganz anderen Ebene ansetzt und wäre keinesfalls für das kommende Haushaltsjahr umsetzbar. Darüber hinaus müssten bei der Verwaltung der Mittel natürlich die einschlägigen Vergabe- und Buchungsvorschriften eingehalten werden. Diese Aufgabe wird derzeit zentral im Schulverwaltungsamt wahrgenommen. Gerade auch die Anschaffungen bei der digitalen Ausstattung der Schulen waren abhängig von der rechtzeitigen und rechtskonformen Nutzung der Förderprogramme, so dass gerade in diesem Bereich ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln keine freihändige Vergabe zugelassen werden kann.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sowohl die Bezuschussung des Schulträgeranteils zu den Kosten für das Gymnasium St. Ursula bezogen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Geilenkirchen wirtschaftlich ist als auch, dass die Umwidmung der Haushaltsmittel in den vorgeschlagenen Alternativen auf haushaltsrechtliche Bedenken stößt.