Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Haushaltsänderungsantrag: Zusätzliche Stellen in der kommunalen Schulsozialarbeit
Vorlage
2999/2024
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der Verschlechterung des Sozialindex einiger Schulen in städtischer Trägerschaft sollen ab einem Indexwert 4 oder schlechter im Sinne der schulministeriellen Erlasslage zusätzliche Stellen in der kommunalen Schulsozialarbeit geschaffen werden.  


Sachverhalt:

 

Auf den Inhalt des beigefügten Antrags wird verwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Antrag zielt auf die Einrichtung zusätzlicher Stellen für die Schulsozialarbeit ab. Begründet wird der Antrag mit der Verschlechterung des Sozialindexes an einigen städtischen Schulen.

 

Der Schulsozialindex, der im Jahr 2020 erstmals im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von der Ruhr-Universität Bochum entwickelt und 2023 evaluiert und aktualisiert wurde, ist gemäß den Ausführungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW ein Instrument, mit dessen Hilfe es möglich ist, die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft einer einzelnen Schule mit einem Wert abzubilden. Danach sei der Schulsozialindex ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit und ausdrücklich kein Instrument, um die an Schulen geleistete pädagogische Arbeit zu bewerten. Der Schulsozialindex identifiziere lediglich bestehende soziale Herausforderungen. Die Anwendung des Schulsozialindexes trage dazu bei, bestimmte Ressourcen zielgenauer auf die Schulen zu verteilen, um hoch belastete Schulen bei ihrer herausfordernden Arbeit noch besser zu unterstützen.

 

Die soziale Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler der Schulen wird über die folgenden vier Indikatoren abgebildet:

  • Kinder- und Jugendarmut
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache

 

Der Schulsozialindex kommt ab dem Schuljahr 2021/2022 für die Verteilung eines Teils der Lehrerstellen für den sog. Mehrbedarf zur Anwendung und ist insoweit in erster Linie ein Steuerungsinstrument der zuständigen Bezirksregierungen zur Versorgung der Schulen mit Lehrerstellen. Aber auch bei der Verteilung von Mitteln oder der Auswahl von Schulen für bestimmte Projekte kann eine sozialindizierte Steuerung in Betracht kommen (z.B. Verteilung von Mitteln für die Schulsozialarbeit auf Kreise und kreisfreie Städte).

 

Nach der Veröffentlichung des aktuellen Schulsozialindexes hat die Verwaltung bereits mit den Schulleitungen gesprochen, deren Schulen mit einem schlechteren Wert als bisher ausgewiesen sind.

 

Der Stellenplan hatte bisher i. d. R. Stellenanteile für die Schulsozialarbeit ausgewiesen. Diese Stellenanteile wurden bereits in der Vergangenheit zeitweise besetzt und wurden auch durch das Land gefördert. Aufgrund des auch im sozialen Bereich immer gravierenderen Fachkräftemangels mussten aber andere Stellen, beispielsweise im Allgemeinen Sozialen Dienst, vordringlich besetzt werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt in diesem Jahr einen Förderantrag zu stellen, sobald der Kreis den Förderaufruf gestartet hat. Die Stellen würden dann durch den Kreis zugeteilt und könnten zum kommenden Schuljahresbeginn besetzt werden.

 

Stellenanteile hierfür wären auch jetzt schon im Stellenplanentwurf zum Haushalt 2024 enthalten.