Betreff
KoMoNa: Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal
- Beschluss über die Beantragung einer Aufstockung der Fördermittel sowie über die Erhöhung der bereitgestellten Eigenmittel zur Umsetzung der Fördermaßnahme
Vorlage
3000/2024
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt einen Aufstockungsantrag für die Maßnahme „KoMoNa: Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal“ zu stellen. Die erhöhten Eigenmittel sind im erforderlichen Umfang im Haushalt der Stadt Geilenkirchen eingeplant.


Sachverhalt:

 

Als Bestandteil des Förderprojekts „KoMoNa: Naturerlebnisraum Geilenkirchener Wurmtal“ ist neben der Errichtung eines Stadtwanderweges auch die Umgestaltung des innerstädtischen Wurmauenparks vorgesehen. Aus Mitteln des Bundes, die nach der Richtlinie zur Förderung von kommunalen Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) zur Verfügung gestellt werden, wird die Umsetzung des Projekts mit einer Förderquote von 80 Prozent bezuschusst. Die entsprechende Zuwendung wurde mit Bescheid vom 30.08.2022 gewährt. Der Bewilligungszeitraum gilt für den Zeitraum vom 15.05.2022 bis zum 14.05.2025.

 

Der Schwerpunkt bei der Planung und Gestaltung des Wurmauenparks lag auf der Beteiligung der Öffentlichkeit und auf der Einbindung der in ihren Belangen berührten Fachbehörden, darunter insbesondere der städtische Schwerbehindertenbeauftragte Herr Pütz. Die Ergebnisse der mehrstufigen Beteiligungsformate wurden ebenso wie der daraus entwickelte Planentwurf durch das Planungsbüro in der Sitzung des Umwelt und Bauausschusses am 06.06.2023 vorgestellt (Vorlage 2809/2023).

 

Bereits in dieser Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass die Projektkosten angestiegen sind. Dies ist in erster Linie auf die allgemeine Baukostensteigerung zurückzuführen. Darüber hinaus wurden auf Grundlage der eingegangenen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung zusätzliche Parkelemente eingeplant, um den Anforderungen an einen Mehrgenerationenpark und dabei insbesondere den Belangen der Barrierefreiheit, gerecht zu werden.

 

Im Einzelnen beläuft sich die Kostenerhöhung um einen Betrag in Höhe von 339.895,48 €. Unter Berücksichtigung der Förderquote von 80 % liegt die Erhöhung des Eigenanteils folglich bei 67.979,10 € und die erhöhte Zuwendung bei 271.916,38 €. Eine formelle Erhöhung der Fördermittel wurde in Zusammenarbeit mit der für die fachliche Betreuung der Förderung zuständigen Stelle vorbereitet. In einem nächsten Schritt muss ein Aufstockungsantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gestellt werden, dem ein Nachweis über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittels in Form eines Ratsbeschlusses beigefügt sein muss. 

 


Finanzierung:

 

Eine Deckung der Mittel kann durch nicht benötigte Mittel aus der Maßnahme 11.538.01.07 „Erneuerung des Kanals in der Flierhorstsiedlung Westseite“ erfolgen.