Betreff
Bewerbung um eine Zentrale Unterbringungseinrichtung für geflüchtete Menschen
Vorlage
3005/2024
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bemühungen des Landes zur Erstellung und zum Betrieb einer ZUE mit maximal 350 Plätzen auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 44, Flurstück 181, zu begleiten. Eine abschließende Entscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, die vom Land noch vorzulegen ist.

 

Im Sinne einer frühzeitigen transparenten Informationspolitik wird die Bezirksregierung Köln gemeinsam mit der Verwaltung zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Geilenkirchen betreut und versorgt aktuell 624 geflüchtete Menschen (Stand: 06.02.2014). Diese wohnen sowohl in städtischen Gemeinschaftsunterkünften als auch in vielen angemieteten Wohnungen im gesamten Stadtgebiet. Da die Stadt nach wie vor in der Aufnahmeverpflichtung steht und die zur Verfügung stehenden Unterkünfte in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen werden, wurden im vergangenen Jahr bereits konkrete Vorschläge zur Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten unterbreitet und diskutiert. Zu konkreten Entscheidungen kam es bislang nicht.

 

Da die Situation des begrenzten Wohnraumes immer mehr Kommunen im Land trifft, hat die Landesregierung Ende letzten Jahres die Initiative ergriffen, die Kapazitäten in den Landeseinrichtungen zu erhöhen bzw. solche neu zu schaffen.

 

Die Bezirksregierung Köln hatte am 30.10.2023 die Kommunen zu einer Video-Konferenz eingeladen, um die aktuelle Flüchtlingssituation und insbesondere die damit verbundenen vielschichtigen Belastungen in den Kommunen zu erörtern.

 

Hierbei ging Regierungspräsident Dr. Wilk u. a. auch auf die Bemühungen des Landes NRW ein, die Plätze in den zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes weiter auszubauen. Das Land sei weiterhin auf der Suche nach Immobilien, die geeignet seien, um dort solche Einrichtungen aufzubauen. Da diese ZUE mindestens für die Aufnahme von 350 Personen ausgelegt sein sollten, suche das Land Freiflächen mit einer Größe von mindestens 8.000 m². Hierauf würde das Land dann Mobilbauten errichten, die mit einer umfassenden Infrastruktur ausgestattet seien, so dass dort auch eine Kinderbetreuung stattfinden werde. Außerdem werde eine solche Anlage professionell betreut.

 

Im Hinblick auf die nach den aktuellen Statistiken für die Stadt Geilenkirchen noch zu erwartenden Zuweisungen besteht, wie bereits oben beschrieben, ein dringender Bedarf zur Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten. Hierzu wird es erforderlich sein, eine geeignete Fläche für die Schaffung von mindestens 100 Plätzen zu finden.

 

Vor diesem Hintergrund wurden Überlegungen angestellt, ob es für die Stadt ggf. interessanter sein könnte, dem Land eine Fläche zur Errichtung einer ZUE anzubieten, anstatt eine eigene Einrichtung zu schaffen.

 

Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2023 hatte die Verwaltung über die Absicht informiert, dem Land NRW einen Standort für eine Landesaufnahmeeinrichtung für geflüchtete Menschen vorzuschlagen. In dieser Sitzung wurde auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, dem Land eine städtische Fläche an der Landstraße in Niederheid für diesen Zweck anzubieten.

 

Diese Fläche wurde am 20.12.2023 von einem Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln in Augenschein genommen. Außerdem wurde eine Checkliste abgearbeitet, in der z. B. die Lage, die Eigentumsverhältnisse, die Nutzungsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit abgefragt wurden. Hierbei wurde erwähnt, dass die Mindestkapazität bei 350 Plätzen liege. Diese Kapazität würde in einer Vereinbarung zwischen Land und Stadt festgelegt und sei dann auch verbindlich als Obergrenze zu verstehen.

 

Nach Auswertung dieser Erkenntnisse teilte die Bezirksregierung Köln mit Mail vom 11.01.2024 mit, dass das Land die Fläche zur Einrichtung einer ZUE grundsätzlich für geeignet hält und daher die Gespräche hierüber fortsetzen möchte. Hierbei wurde zur Beschleunigung der Maßnahme angeregt, dass die Stadt die notwendige Erschließung und die Vorbereitung des Baugrundes gegen vollständige Kostenerstattung übernehmen könnte. Über das gesamte Projekt würde ein Kooperationsvertrag abgeschlossen, dessen Inhalte in einem weiteren Termin mit der Bezirksregierung besprochen werden müssen. Die Nutzung der Fläche mit einer ZUE sei grundsätzlich für fünf bis zehn Jahre geplant. Das Gespräch fand zwischen der hiesigen Verwaltungsleitung und fünf Vertretern der Bezirksregierung aus den zuständigen Fachbereichen statt.

 

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Bezirksregierung eine ZUE mit einer festgeschriebenen Kapazität von 350 Plätzen auf dem angebotenen städtischen Grundstück grundsätzlich realisieren möchte und hierzu dem Ministerium eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen wird. Vor dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Stadt sei es aus Sicht des Landes essentiell, eine Einwohnerinformation in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen. Hierfür würde das Land auch die Federführung übernehmen.

 

Die Maßnahme bietet für die Stadt vielfältige Vorteile, die in die Abwägung, ob das Projekt realisiert werden soll, einfließen sollten:

 

-         Die Stadt müsste derzeit keine weiteren (eigenen) Plätze mehr schaffen, die aktuell wegen anhaltender Zuweisungen dringend erforderlich wären. Das hierfür notwendige Kostenvolumen wurde mit rund 4 Mio. € kalkuliert und könnte somit eingespart werden. Selbst bei einer kostengünstigeren Variante wäre mit mindestens 2 Mio. € zu rechnen bei einer Größenordnung von lediglich rund 64 Plätzen, die gerade einmal ausreichen würden, um das aktuelle Aufnahmesoll zu erfüllen.

-         Die Plätze, die in einer ZUE geschaffen würden, werden voll auf die Aufnahmequote der Stadt angerechnet, so dass längerfristig nicht mit weiteren Zuweisungen gerechnet werden müsste.

-         Die Personen in einer ZUE belasten die Verwaltung nicht mehr bei der Unterbringung, der Betreuung, der Integration, bei der Belegung von Kita- und Schulplätzen, usw. Für die Dauer des Aufenthaltes in einer ZUE besteht keine Schulpflicht und kein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Die Kinder werden in der Einrichtung betreut und es findet eine unterrichtsmäßige Versorgung statt.

-         In der ZUE findet eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung statt, die ein Catering, soziale Betreuung, einen Sicherheitsdienst und einen Sanitätsdienst beinhaltet.

-         Die derzeit rund 100 angemieteten Wohnungen könnten sukzessive zurückgegeben und hierdurch weitere erhebliche Kosten eingespart werden.

-         Die in Rede stehende Fläche müsste für eine spätere gewerbliche Nutzung ohnehin noch erschlossen werden. Diese Kosten hierfür würde das Land jetzt übernehmen.

 

Vergleichsweise könnte man hier auch auf die positiven Erfahrungen aus der Vergangenheit zurückgreifen, als in den Jahren 2015/16 ff. auf dem Gelände des ZVBw durch den Kreis im Auftrag des Landes eine ZUE mit 220 Plätzen betrieben wurde.

 

Ursprünglicher Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bemühungen des Landes zur Erstellung und zum Betrieb einer ZUE mit maximal 350 Plätzen auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 44, Flurstück 181, positiv zu begleiten. Eine abschließende Entscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, die vom Land noch vorzulegen ist.

 

Im Sinne einer frühzeitigen transparenten Informationspolitik möge die Bezirksregierung Köln gemeinsam mit der Verwaltung zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen.

 

 

In der 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur wurde ein abweichender Beschlussvorschlag beschlossen.