Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bemühungen des Landes zur Erstellung und zum Betrieb einer ZUE mit maximal 350 Plätzen auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 44, Flurstück 181, zu begleiten. Eine abschließende Entscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, die vom Land noch vorzulegen ist.
Im Sinne einer frühzeitigen transparenten Informationspolitik wird die Bezirksregierung Köln gemeinsam mit der Verwaltung zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen.
Sachverhalt:
Die Stadt Geilenkirchen betreut und
versorgt aktuell 624 geflüchtete Menschen (Stand: 06.02.2014). Diese wohnen
sowohl in städtischen Gemeinschaftsunterkünften als auch in vielen angemieteten
Wohnungen im gesamten Stadtgebiet. Da die Stadt nach wie vor in der
Aufnahmeverpflichtung steht und die zur Verfügung stehenden Unterkünfte in
absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen werden, wurden im vergangenen Jahr
bereits konkrete Vorschläge zur Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten
unterbreitet und diskutiert. Zu konkreten Entscheidungen kam es bislang nicht.
Da die Situation des begrenzten
Wohnraumes immer mehr Kommunen im Land trifft, hat die Landesregierung Ende
letzten Jahres die Initiative ergriffen, die Kapazitäten in den
Landeseinrichtungen zu erhöhen bzw. solche neu zu schaffen.
Die Bezirksregierung Köln hatte am
30.10.2023 die Kommunen zu einer Video-Konferenz eingeladen, um die aktuelle
Flüchtlingssituation und insbesondere die damit verbundenen vielschichtigen
Belastungen in den Kommunen zu erörtern.
Hierbei ging Regierungspräsident Dr.
Wilk u. a. auch auf die Bemühungen des Landes NRW ein, die Plätze in den
zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes weiter auszubauen. Das
Land sei weiterhin auf der Suche nach Immobilien, die geeignet seien, um dort
solche Einrichtungen aufzubauen. Da diese ZUE mindestens für die Aufnahme von
350 Personen ausgelegt sein sollten, suche das Land Freiflächen mit einer Größe
von mindestens 8.000 m². Hierauf würde das Land dann Mobilbauten errichten, die
mit einer umfassenden Infrastruktur ausgestattet seien, so dass dort auch eine
Kinderbetreuung stattfinden werde. Außerdem werde eine solche Anlage
professionell betreut.
Im Hinblick auf die nach den aktuellen
Statistiken für die Stadt Geilenkirchen noch zu erwartenden Zuweisungen
besteht, wie bereits oben beschrieben, ein dringender Bedarf zur Schaffung
weiterer Unterbringungskapazitäten. Hierzu wird es erforderlich sein, eine
geeignete Fläche für die Schaffung von mindestens 100 Plätzen zu finden.
Vor diesem Hintergrund wurden
Überlegungen angestellt, ob es für die Stadt ggf. interessanter sein könnte,
dem Land eine Fläche zur Errichtung einer ZUE anzubieten, anstatt eine eigene
Einrichtung zu schaffen.
Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 29.11.2023 hatte die Verwaltung über die Absicht informiert, dem Land NRW
einen Standort für eine Landesaufnahmeeinrichtung für geflüchtete Menschen
vorzuschlagen. In dieser Sitzung wurde auf Vorschlag der Verwaltung
beschlossen, dem Land eine städtische Fläche an der Landstraße in Niederheid
für diesen Zweck anzubieten.
Diese Fläche wurde am 20.12.2023 von
einem Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln in Augenschein genommen. Außerdem
wurde eine Checkliste abgearbeitet, in der z. B. die Lage, die
Eigentumsverhältnisse, die Nutzungsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit
abgefragt wurden. Hierbei wurde erwähnt, dass die Mindestkapazität bei 350
Plätzen liege. Diese Kapazität würde in einer Vereinbarung zwischen Land und
Stadt festgelegt und sei dann auch verbindlich als Obergrenze zu verstehen.
Nach Auswertung dieser Erkenntnisse
teilte die Bezirksregierung Köln mit Mail vom 11.01.2024 mit, dass das Land die
Fläche zur Einrichtung einer ZUE grundsätzlich für geeignet hält und daher die
Gespräche hierüber fortsetzen möchte. Hierbei wurde zur Beschleunigung der
Maßnahme angeregt, dass die Stadt die notwendige Erschließung und die
Vorbereitung des Baugrundes gegen vollständige Kostenerstattung übernehmen
könnte. Über das gesamte Projekt würde ein Kooperationsvertrag abgeschlossen,
dessen Inhalte in einem weiteren Termin mit der Bezirksregierung besprochen
werden müssen. Die Nutzung der Fläche mit einer ZUE sei grundsätzlich für fünf
bis zehn Jahre geplant. Das Gespräch fand zwischen der hiesigen Verwaltungsleitung
und fünf Vertretern der Bezirksregierung aus den zuständigen Fachbereichen
statt.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die
Bezirksregierung eine ZUE mit einer festgeschriebenen Kapazität von 350 Plätzen
auf dem angebotenen städtischen Grundstück grundsätzlich realisieren möchte und
hierzu dem Ministerium eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen wird. Vor
dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Stadt sei es aus
Sicht des Landes essentiell, eine Einwohnerinformation in Form einer
öffentlichen Veranstaltung durchzuführen. Hierfür würde das Land auch die
Federführung übernehmen.
Die Maßnahme bietet für die Stadt
vielfältige Vorteile, die in die Abwägung, ob das Projekt realisiert werden
soll, einfließen sollten:
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Die
Stadt müsste derzeit keine weiteren (eigenen) Plätze mehr schaffen, die aktuell
wegen anhaltender Zuweisungen dringend erforderlich wären. Das hierfür
notwendige Kostenvolumen wurde mit rund 4 Mio. € kalkuliert und könnte somit
eingespart werden. Selbst bei einer kostengünstigeren Variante wäre mit
mindestens 2 Mio. € zu rechnen bei einer Größenordnung von lediglich rund 64
Plätzen, die gerade einmal ausreichen würden, um das aktuelle Aufnahmesoll zu
erfüllen.
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Die
Plätze, die in einer ZUE geschaffen würden, werden voll auf die Aufnahmequote
der Stadt angerechnet, so dass längerfristig nicht mit weiteren Zuweisungen
gerechnet werden müsste.
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Die
Personen in einer ZUE belasten die Verwaltung nicht mehr bei der Unterbringung,
der Betreuung, der Integration, bei der Belegung von Kita- und Schulplätzen,
usw. Für die Dauer des Aufenthaltes in einer ZUE besteht keine Schulpflicht und
kein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Die Kinder werden in der Einrichtung
betreut und es findet eine unterrichtsmäßige Versorgung statt.
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In
der ZUE findet eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung statt, die ein Catering, soziale
Betreuung, einen Sicherheitsdienst und einen Sanitätsdienst beinhaltet.
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Die
derzeit rund 100 angemieteten Wohnungen könnten sukzessive zurückgegeben und
hierdurch weitere erhebliche Kosten eingespart werden.
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Die
in Rede stehende Fläche müsste für eine spätere gewerbliche Nutzung ohnehin
noch erschlossen werden. Diese Kosten hierfür würde das Land jetzt übernehmen.
Vergleichsweise könnte man hier auch
auf die positiven Erfahrungen aus der Vergangenheit zurückgreifen, als in den
Jahren 2015/16 ff. auf dem Gelände des ZVBw durch den Kreis im Auftrag des
Landes eine ZUE mit 220 Plätzen betrieben wurde.
Ursprünglicher Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bemühungen des Landes zur Erstellung und zum Betrieb einer ZUE mit maximal 350 Plätzen auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 44, Flurstück 181, positiv zu begleiten. Eine abschließende Entscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, die vom Land noch vorzulegen ist.
Im Sinne einer frühzeitigen transparenten Informationspolitik möge die Bezirksregierung Köln gemeinsam mit der Verwaltung zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen.
In der 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur wurde ein abweichender Beschlussvorschlag beschlossen.