Betreff
Antrag der Fraktion Bürgerliste Geilenkirchen - Ausstattung städtischer Sportstätten mit Laien-Defibrillatoren
Vorlage
3006/2024
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Alle städtischen Sportanlagen (Sporthallen, Turnhallen, Sportplätze, Schwimmbäder etc.)

werden – sofern nicht bereits vorhanden – unverzüglich mit jeweils mindestens einem Laien-

Defibrillator ausgestattet.


Antragstext:

 

Auf den Inhalt des beigefügten Antrags wird verwiesen.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Derzeit befinden sich lediglich in zwei Sportstätten Defibrillatoren, wovon einer durch einen Verein in Eigenleistung beschafft wurde. Die Bestandsaufnahme ist dieser Vorlage beigefügt. Die Sportstätten Lindern, Bauchem und Immendorf wurden zusammengefasst, da das Umkleidehaus jeweils mit der Sporthalle identisch ist. Insgesamt sind daher 17 Sportstätten zu berücksichtigen. Da die Vereinsstätte Beeck und das Gelobad bereits für alle Nutzer zugängliche Laien-Defibrillatoren besitzen, wäre in 15 Sportstätten eine Neuanschaffung notwendig.

 

Zum Zwecke einer Kostenschätzung wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt. Gemäß diesem fallen je Defibrillator inkl. Schutzschrank Anschaffungskosten in Höhe von 1.667,97 € an. Jährlich fallen je Gerät Wartungskosten i. H. v. 101,15 € an, alle zwei Jahre ein Wechsel der Pads i. H. v. 105,91 € und alle vier Jahre ein Batteriewechsel i. H. v. 252,88 €. Auf ein Jahr heruntergerechnet fallen so fiktive jährliche Instandhaltungskosten i. H. v. 234,72 € an. In vorstehenden Instandhaltungskosten sind nur die gesetzlich vorgeschriebenen Austauschteile eingerechnet.

 

Hieraus ergeben sich bei 15 auszustattenden Sportstätten Anschaffungskosten i. H. v. 25.019,55 € und jährliche fiktive Instandhaltungskosten i. H. v. 3.520,80 €.

 

Da diese Mittel im Haushalt nicht eingeplant wurden, müssten diese bei entsprechendem Beschluss außerplanmäßig bereitgestellt werden.