Beschlussvorschlag:
- Dem Erwerb der Geschäftsanteile an der NEW Tönisvorst GmbH von der
Stadt Tönisvorst zu einem Preis von 550.000 € wird zugestimmt. Die übrigen
Bedingungen des Ankaufs zum Kreistagsbeschluss vom 19.09.2023 (0118/2023) bleiben
unverändert.
2.
Die Vertreter des Kreises in den Gremien der Kreiswerke GmbH
und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, dem Erwerb zuzustimmen.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei dem Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst durch die NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 GO NRW folgt.
Begründung:
Am 19.09.2023 hat der Kreistag dem Erwerb
der Anteile der Stadt Tönisvorst zu einem Kaufpreis von 500.000 € zugestimmt
(0118/2023).
Die Stadt Tönisvorst hat zum Ausdruck
gebracht, dass sie nur ungern ihre Gesellschafterstellung an der NEW Tönisvorst
GmbH aufgeben möchte. Wichtig ist ihr dabei, dass sie sich durch den Verkauf
der Geschäftsanteile nicht schlechter stellt, als wenn sie Gesellschafterin der
NEW Tönisvorst GmbH bleiben würde.
Aus diesem Grunde hat die NEW AG in den
Verhandlungen zugesagt, den entsprechenden Anteil am Beteiligungsbuchwert der
NEW Tönisvorst GmbH als Kaufpreis zu zahlen. Der Kaufpreis hat sich nach neuen
Berechnungen auf 550.000 € erhöht.
Die Integration der NEW Tönisvorst GmbH
führt zu Synergieeffekten, an denen die NEW AG die Stadt Tönisvorst im Rahmen
des Kaufs teilhaben lassen möchte. Deshalb ist auch der von der NEW AG jetzt
angebotene Kaufpreis von 550.000 € unter Berücksichtigung aller Aspekte
angemessen, um die Integration der Gesellschaft zu ermöglichen und die
Synergieeffekte zu heben.
Die Stadt Tönisvorst hat in ihrer letzten
Ratssitzung im Dezember 2023 dem Verkauf zu einem Preis von 550.000 €
zugestimmt.
Damit erhöht sich der Kaufpreis zum
ursprünglichen Beschluss um 50.000 € mit der Folge, dass der Erwerb zu dem
höheren Kaufpreis dem Kreistag erneut zur Zustimmung vorzulegen ist.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO NRW bedarf es hinsichtlich des Erwerbs der Geschäftsanteile der vorherigen
Zustimmung des Rates. Mit der Bezirksregierung konnte vereinbart werden, dass
ein erneutes Anzeigeverfahren nach der GO NRW nicht erforderlich ist. Der
Beschluss ist der Aufsichtsbehörde lediglich zur Kenntnis zu geben.