Betreff
Aufstellung über Vergütungen für wahrgenommene Mandate und Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin in 2023
Vorlage
3010/2024
Art
Vorlage

Kenntnisnahme:

 

Der Rat nimmt die Aufstellung und die Ausführungen der Bürgermeisterin zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

§ 8 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW (KorruptionsbG NRW) regelt die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten, die durch Hauptverwaltungsbeamte ausgeübt werden. Eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen ist dem Rat gem. § 8 Abs. 2 KorruptionsbG NRW i. V. m. § 53 Landesbeamtengesetz bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld wird in der Sitzung ihrer Pflicht nachkommen und die Vergütungen, bedingt durch Mitgliedschaften in Drittorganisationen und Aufsichtsräten, aus dem Jahr 2023 vortragen. Die Aufstellung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Anlage:

-         Aufstellung von Nebeneinnahmen in 2023