Betreff
Beratung und Beschluss über das Wasserversorgungskonzept der Stadt Gk
Vorlage
3017/2024
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Wasserversorgungskonzept der Stadt Geilenkirchen wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 38 Absatz 3 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) haben die Gemeinden zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel.

Nach Erstvorlage des Wasserversorgungskonzeptes in 2018 für den Zeitraum bis 2023, ist jetzt eine Fortschreibung erforderlich. Dieses ist der zuständigen Bezirksregierung zum 01.01.2024 – nach Fristverlängerung durch den Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.06.2023 – spätestens bis zum 30.06.2024 vorzulegen.

 

Die für das Stadtgebiet der Stadt Geilenkirchen zuständige Verbandswasserwerk Gangelt GmbH hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Geilenkirchen das als Anlage beigefügte Wasserversorgungskonzept erarbeitet.

Das Konzept bzw. die Eckpunkte des Konzeptes werden seitens der Verbandswasserwerk Gangelt GmbH in der Sitzung erläutert.

 

Eine Beschlussfassung über das Konzept ist rechtlich nicht normiert. Aus rechtssicherheitsgründen empfiehlt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen jedoch, das Wasserversorgungskonzept vom Rat der Stadt beschließen zu lassen.