Betreff
83. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen - Bauchem - südlich Gotzenstraße
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Bauchem, südlich der Sittarder Straße, zwischen dem Nierstraßer Weg und der Gotzenstraße
- Beratung und Beschluss über die Abwägung der während der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschlussfassung über die 83. Flächennutzungsplanänderung (Feststellungsbeschluss)
Vorlage
3026/2024
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

  1. Die 83. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß den Planunterlagen beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 


Umring FNP2

 

Sachverhalt:

 

Die Franziskusheim gGmbH plant die Errichtung eines Altenheims und mehrerer Seniorenwohnungen im Stadtteil Bauchem an der Sittarder Straße. Zusätzlich soll der Bereich südöstlich der Gotzenstraße mit der 83. Flächennutzungsplanänderung zu einer sinnvollen Arrondierung der Ortschaft Bauchem führen.

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 (Vorlage 2952/2023) den Entwurf der 83. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Geilenkirchen zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung wurde zwischenzeitlich nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 22.01.2024 bis zum 23.02.2024 durchgeführt. In diesem Zeitraum sind aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen. Durch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind 23 Stellungnahmen eingegangen. Ein Abwägungsvorschlag zu den jeweiligen Stellungnahmen wurde inzwischen erarbeitet und ist als Anlage beigefügt. Über diesen Abwägungsvorschlag ist nun zu entscheiden. Der Abwägungsvorschlag beinhaltet auch die Stellungnahmen, die bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, da vor dem Feststellungsbeschluss noch einmal über alle im Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen abzuwägen ist.

 

Anschließend kann die 83. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen beschlossen werden (Feststellungsbeschluss).

 

Nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Regionalplanungsbehörde und ortsüblicher Bekanntmachung dieser Genehmigung wird die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

 

Eine Ausfertigung der gesamten Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wurde den Fraktionsvorsitzenden vorab in Papierform zugeschickt und zusätzlich in das Ratsinformationssystem eingestellt.