Betreff
Übersicht der Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
3029/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen nach § 22 KomHVO beschlossen. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- bzw. Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

Die Ermächtigungen konsumtiver Art vom Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 betragen insgesamt 1.435.056,60 € (Vorjahr 1.466.914,18 €). Diese Ermächtigungen erhöhen die entsprechenden Positionen sowohl im Ergebnisplan als auch im Finanzplan des Haushaltsjahres 2024.

 

Die Ermächtigungen investiver Art vom Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 betragen insgesamt 20.846.201,80 € (Vorjahr 14.716.535,81 €). Diese Ermächtigungen erhöhen die entsprechenden Positionen im Finanzplan des Haushaltsjahres 2024.