Beschlussvorschlag:

 

Der Gründung der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH als Tochtergesellschaft der NEW Smart City GmbH gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                      rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg          rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                 rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                  rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                      rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                        rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                 rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                 rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht           rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                       rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten     rd.  0,02 %

zusammen                               rd.   8,95 %

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer Gesellschaft.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

Begründung:

Die NEW Smart City GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW AG.

 

Für das strategische Geschäftsfeld „Quartierlösungen“ ist es erforderlich, dass die NEW-Gruppe eine Gesellschaft hat, in der kleinere Projekte zur Energieversorgung von Quartieren gebündelt werden. Damit wird der gleiche Gedanke verfolgt, der ursprünglich unterhalb der Stadtentfalter Holding GmbH in Zusammenarbeit mit der Avacon Nature GmbH geplant war. Dies musste aber verworfen werden, weil die Zusammenarbeit mit der der Avacon Nature GmbH nicht zustande kam. Erstes Projekt ist ein in der Gemeinde Gangelt stattfindendes Projekt zur Nachfragebündelung für die Umsetzung eines Nahwärmenetzes bei einem Schulzentrum.

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die NEW Smart City GmbH, die Gründung der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH als 100 %ige Tochter der NEW Smart City GmbH. Diese soll mit einem Stammkapital von 25.000 € ausgestattet werden.

 

Der Gesellschaftsvertrag und der Unternehmensgegenstand der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH wird bis auf die Örtlichkeit nahezu identisch sein mit denen der Stadtentfalter Jüchen GmbH. Unternehmensgegenstand wäre demnach „… die Lieferung von Wärme, Kälte und Energie sowie der Bau und Betrieb konventioneller und regenerativer Strom-, Wärme-, und Kälteerzeugungs- und verteilungsanlagen und hiermit im Zusammenhang stehender Infrastrukturanlagen im Rahmen von Immobilienprojekten und Betrieb von Versorgungs- und Kommunikationsinfrastruktur.“

 

Die zukünftige Geschäftstätigkeit der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH wird auf dieser Basis erfolgen. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH ist als Anlage beigefügt.

 

Die künftige Gesellschaftsstruktur der NEW Smart City GmbH stellt sich dann wie folgt dar, wobei die Beteiligung an der Hub2Go GmbH aufgeben werden soll.

Die Marktanalyse der Gesellschaft (Anlage 2) wurden im Rahmen des Branchendialogs der IHK, der Kreishandwerkerschaft sowie der Gewerkschaft Verdi zur Stellungnahme bis zum 12.04.2024 übermittelt. Die Stellungnahme der IHK Mittlerer Niederrhein vom 08.04.2024, der Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach vom 10.04.2024 und der Gewerkschaft ver.di vom 11.04.2024 sind der Beratungsvorlage als Anlage 3 bis 5 zur Kenntnis beigefügt.

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO NRW i. V. m. § 41 GO NRW bedarf es hinsichtlich der Beteiligung  der NEW Smart City GmbH an der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH der  vorherigen Zustimmung des Stadtrates.


Finanzierung:

 

Mittel- bis langfristig wird von der NEW durch die Beteiligung mit Gewinnen bei der NEW Smart City GmbH gerechnet. Diese können über die Beteiligungskette der Kreiswerke Heinsberg GmbH zugutekommen. Die Höhe dieser Effekte lässt sich derzeit nicht beziffern.