Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Niederschrift über das Ergebnis der Einwohnerversammlung zur Kenntnis und beschließt den die Ausführung im Separationsprinzip für beide Abschnitte der Straße (Ausführungsvariante 1).
Die Verwaltung wird mit der weiteren Vorbereitung der Maßnahmenausführung beauftragt.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung vom 07.02.2024 die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur Erneuerung und Verbesserung von Straße und Kanal in der Ringstraße Immendorf beschlossen.
Nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung ist der Rat über das Ergebnis einer Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.
In der Einwohnerversammlung am 21.02.2024 wurde die Planung umfassend vorgestellt und erörtert.
Durch das
Tiefbauamt und das beauftragte Ingenieurbüro Meyer wurde der erarbeitete
Bauvorentwurf erläutert. Im Teil Haus Nr. 25 bis zur Flovericher Straße ist ein
Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
Ab
der Einmündung Flovericher Straße wurden 2 Varianten vorgestellt. In
Variante 1 wird das Separationsprinzip fortgesetzt, wobei lediglich an der
nordwestlichen Fahrbahnseite die Anlage eines Gehweges möglich ist. Hier können aufgrund des vorhandenen engen
Verkehrsraumes nur Mindestmaße angewendet werden, die dazu führen, dass der
Gehweg eine punktuelle Engstelle mit einer Breite von 1,20 m aufweist.
In
Variante 2 ist bis zur Dürener Straße eine Mischverkehrsfläche mit
verkehrsberuhigtem Ausbau und entsprechender Beschilderung vorgesehen.
Die Anwohner
befürworteten den Ausbau im Bereich ab Einmündung Flovericher Straße bis zur
Dürener Straße im Separationsprinzip (Variante 1). Der geplante Parkstand
gegenüber Ringstraße Nr. 8 soll im Rahmen der Ausführungsplanung noch
geringfügig Richtung Flovericher Straße verschoben werden.
Die Niederschrift der Einwohnerversammlung ist als Anlage beigefügt.
Finanzierung:
Finanzmittel für die Kanalerneuerung in der Peterstraße stehen im Finanzplan unter der Maßnahme 11.538.01.24 mit einer Gesamtsumme von 290.000 EUR bereit. Für die Neugestaltung der Verkehrsfläche stehen unter Maßnahme 12.541.01.30 insgesamt 900.000 EUR zur Verfügung.
Personelle Auswirkungen ergeben sich im Amt 66 während der Planungs- und Ausschreibungsphase mit ca. 0,15 Stellenanteilen und während der Ausführungsphase mit 0,20 Stellenanteilen.
Anlagen:
2024-02-21 Anwesenheitsliste
2024-02-22 Niederschrift Einwohnerversammlung Ring_Peterstr