Sachverhalt:
Seit dem Herbst des vergangenen Jahres
wird in den politischen Gremien der Stadt intensiv über die dringend notwendige
Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen beraten
und diskutiert.
Aktuell wird über die Errichtung einer
Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes NRW beraten, die durch das Land
bei vollständiger Kostenübernahme und voller Anrechnung auf die von der Stadt
zur erfüllenden Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz durch das Land
errichtet, betreut und unterhalten würde. Zuletzt hatte sich der Ausschuss in
seiner Sitzung am 20.02.2024 für die Durchführung einer obligatorischen
Informationsveranstaltung ausgesprochen. Diesem Vorschlag ist der Rat in der
Sitzung am 06.03.2024 gefolgt.
Am 16.04.2024 wird diese öffentliche
Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln durchgeführt.
Die Ergebnisse waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht
bekannt.
Im Vorfeld der
Informationsveranstaltung sind aus der Bürgerschaft – insbesondere von
Gewerbetreibenden im Umfeld des vorgeschlagenen Standortes – verschiedene
Beschwerden eingereicht worden. Hierzu wurde als Zwischennachricht das
beigefügte Schreiben verfasst, welches am 04.04.2024 an die Beschwerdeführer versandt
worden ist. In diesem Schreiben wurden die bisherige Entwicklung der
Flüchtlingssituation, die rechtlichen Verpflichtungen der Stadt, die hiermit
verbundenen Kosten und die mittelfristige Prognose hinsichtlich der Zuweisung
von geflüchteten Menschen ausführlich dargestellt. Aus alledem resultieren auch
die Beweggründe der Verwaltung für den Vorschlag zur Einrichtung einer
Landeseinrichtung zur Aufnahme von geflüchteten Menschen in unserer Stadt.
Dieses Schreiben liegt allen Mitgliedern des Rates ebenfalls bereits vor.
Sollte die Einrichtung einer Zentralen
Aufnahmeeinrichtung des Landes NRW in einer noch zu terminierenden Sitzung des
Rates nicht befürwortet werden, müssen alternativ und unverzüglich Planungen
zur Unterbringung in noch zu schaffenden oder bereits vorhandenen städtischen
Unterkünften eingeleitet werden.
Hierzu sind die Entscheidungsträger
auch auf das Meinungsbild des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und
Kultur, in dem auch beratende Mitglieder aus den Schulen und dem Stadtsportverband
vertreten sind, angewiesen. Der Ausschuss wird daher um eine offene Diskussion
gebeten.
Finanzierung:
Durch die Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen: