Betreff
Beratung über das Ergebnis der 2. Einwohnerversammlung vom 28.02.2024 und Verabschiedung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau Hinter den Höfen in Grotenrath
Vorlage
3049/2024
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Niederschrift über das Ergebnis der Einwohnerversammlung zur Kenntnis und beschließt die Ausführung im Mischprinzip entsprechend Variante 2.

Die Verwaltung wird mit der weiteren Vorbereitung der Maßnahmenausführung beauftragt.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung vom 07.02.2024 die Durchführung einer zweiten Einwohnerversammlung zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen und teilweisen Erneuerung der Kanäle Hinter den Höfen in Grotenrath beschlossen.

 

Nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung ist der Rat über das Ergebnis einer Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.

 

In der Einwohnerversammlung, die am 28.02.2024 stattgefunden hat, wurden die überarbeiteten Vorentwürfe seitens der Verwaltung und dem beauftragten Ingenieurbüro Achten + Jansen umfassend vorgestellt und erörtert.

Die für die Straßenbaumaßnahme vorgestellten Varianten sind aufgrund der geringen vorhanden Breiten als Mischverkehrsflächen geplant. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Anordnung der Oberflächenmaterialien, die in Variante 1 einen optisch abgesetzten Gehbereich auf einer Straßenseite und in Variante 2 auf beiden Seiten aufweiset. Weitere Unterschiede ergeben sich in der Anzahl der möglichen Parkplätze im öffentlichen Raum sowie der erzielbaren Wirkung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen.

Mit den überarbeiteten Varianten wurde insbesondere auf die vorhandenen Grünstrukturen, die Zufahrten zu den Grundstücken, die jeweiligen Nutzungsansprüche an den Verkehrsraum sowie auf die während und nach der ersten Einwohnerversammlung eingegangenen Anregungen und Änderungswünsche eingegangen.

 

Im Gegensatz zur ersten Einwohnerversammlung, in der sich ein Stimmungsbild für die Variante 1 ergab, sprach man sich in der zweiten Einwohnerversammlung mehrheitlich für die Variante 2 aus.

 

Die Niederschrift der Einwohnerversammlung ist als Anlage beigefügt.

 

Im Nachgang zur zweiten Einwohnerversammlung wurde seitens eines Anliegers in Privatinitiative eine weitere Befragung hinsichtlich des Meinungsbildes zum Ausbau und zur Wunschvariante durchgeführt. Hiernach ergibt sich wiederum ein anderes Bild, insbesondere wird vorgetragen, dass eine große Zahl von Anwohnern im Bereich südlich der Einmündung Emesfeld keinen Ausbau wünscht.

 

Die Verwaltung favorisiert aufgrund der klaren Vorteile der Variante 2 weiterhin einen Ausbau entsprechend dieses Vorentwurfes. Die zuletzt durchgeführte Umfrage in der öffentlich durchgeführten Einwohnerversammlung kommt zum gleichen Schluss.

Im weiteren Verfahren wäre optional eine Trennung des Ausbaus in Höhe der Einmündung Emesfeld denkbar. Die dann in zwei Bauabschnitten durchzuführende Baumaßnahme würde dann im ersten Schritt den Ausbau im Bereich des Bebauungsplanes 93 vorsehen. Zu einem späteren Zeitpunkt würde dann die geplante hydraulische Vergrößerung des Mischwasserkanals vom Emesfeld bis zum Küfenweg durchgeführt und der Straßenausbau in vorgestellten Bereich vervollständigt.

Bei einem derartigen Vorgehen ist zu berücksichtigen, dass die Baukosten insgesamt höher ausfallen als für einen Ausbau in einem Zuge. Dies insbesondere durch steigende Baukosten in den kommenden Jahren sowie durch die zusätzlich anfallenden Kosten für eine zweite Baustelleneinrichtung.

 


Finanzierung:

 

Finanzmittel für den Kanalbau Hinter den Höfen stehen unter Maßnahme 11.538.01.19 bereit.

Für den Straßenendausbau stehen Mittel unter Maßnahme 12.541.01.26 bereit. Unter dieser Maßnahme sind ebenfalls Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen eingestellt.