Betreff
Beratung und Beschlussvorschlag über die Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes
Vorlage
602/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Klimaschutzkonzept aufzustellen und dafür Fördermittel zu beantragen.

 


Sachverhalt:

Auf Hinweis der kommunalen Spitzenverbände steht zu erwarten, dass noch in dieser Legislaturperiode des nordrhein-westfälischen Landtags die Kommunen in NRW gesetzlich verpflichtet werden, kommunale Klimaschutzkonzepte zu erstellen. Darunter sind ausführliche Beschreibungen der Ausgangslage, der bisherigen Bemühungen und der Potenziale für künftige Anstrengungen der jeweiligen Kommune zur Verringerung des Energieverbrauchs und des Einsatzes regenerativer Energieformen zu verstehen.

 

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf Basis der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Klimaschutzprojekte in Kommunen. Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen läuft noch bis zum 31.03.2012. Eine wachsende Zahl von Kommunen nutzt die noch vorhandenen Fördermöglichkeiten und stellt Klimaschutzkonzepte bereits auf, bevor sie verpflichtend werden.

 

Das entsprechende Gesetz zur Verpflichtung der Kommunen – Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen – hat die Landesregierung bereits 2011 auf den Weg gebracht. Die Verwaltung der Stadt Geilenkirchen sieht gerade jetzt die Chance, die Aufstellung eines Klimaschutzkonzepts noch mit höchstmöglicher Förderquote finanzieren zu lassen.

 

Grundsätzliche Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel des BMU ist ein Ratsbeschluss, mit dem die Verwaltung aufgefordert wird, entsprechende Förderanträge zu stellen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, bis 31.03.12 einen Antrag auf Förderung der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes mit einer geförderten Summe von 40.000,-- € zu stellen. Bei einer Förderquote von 80% verbleibt ein Eigenanteil von 8.000,-- € für die Stadt Geilenkirchen. Die Ausgabe wird durch energetische Einsparmaßnahmen als Ausfluss eines solchen Klimaschutzkonzeptes mehr als kompensiert.

 

Die Verwaltung wird die Zulässigkeit einer solchen Fördermittelakquisition im Status der nicht genehmigten Haushaltsführung mit der Kommunalaufsicht abstimmen. Das Klimaschutzkonzept und daraus abzuleitende Maßnahmen werden dem Rat jeweils zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Mit der Aufstellung eines Klimaschutzkonzepts verpflichtet sich die Stadt Geilenkirchen nicht a priori zu weiteren Maßnahmen. Diese werden immer Gegenstand weiterer Beratungen und Entscheidungen des Rates und der haushaltsrechtlichen Abstimmung mit der Kommunalaufsicht sein.

 

Durch kommunale Maßnahmen des Klimaschutzes können dauerhaft Energiekosten in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden gesenkt werden und somit auch der städtische Haushalt entlastet werden. Weiterhin fördert Klimaschutz aber auch die Modernisierung der Infrastruktur und den Einsatz innovativer Technologien. Es wird angesichts der Strategien des Bundes und des Landes in absehbarer Zeit unabdingbar, dass sich die Stadt Geilenkirchen dieser Herausforderung stellt und durch die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes – im Rahmen ihrer haushalterischen Möglichkeiten -  ihren Beitrag zum Klimaschutz dokumentiert und leistet.

 


Finanzierung:

Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht erwartet.