Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einen positiven Beschluss über das beantragte Projekt. Er beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Begleitung.
Antragstext:
Auf den Antrag in der Anlage wird verwiesen.
Finanzierung:
Für die Finanzierung (z. B. Anschaffung der Stolpersteine) des Projektes gibt es bereits Sponsoren. Der städtische Haushalt wird insoweit nicht belastet.
Jedoch ist das Einsetzen der Steine in die vorhandene Gehweganlage durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes vorgesehen. Die dafür entstehenden Kosten hat das Tiefbauamt wie folgt kalkuliert:
Variante 1:
Stolperstein mit Kleinpflaster umpflastern
Zeitaufwand 1 Std.
Stundenmittellohn Bauhofpersonal 31,94
€
Transporter 18,26
€
Kleinpflaster: 71,40 €/qm
incl. MwSt x 0,08 qm 5,50 €
Kleinmaterial (Kleber,
Mörtel) 4,10 €
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Gesamt 60,00 €
Variante 2: Stolperstein
mittig in Pflasterplatte eingelassen
Variante 2a: runde Ecken
passend zum Stolperstein
Zeitaufwand 1 Std.
Stundenmittellohn
Bauhofpersonal 31,94
€
Transporter 18,26
€
Öffnung für Stolperstein
herstellen lassen 47,60 €
Kleinmaterial
(Kleber, Mörtel) 2,20
€
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Gesamt 100,00
€
Variante 2 b: eckige Ecken
Wie Variante 2a, jedoch
Öffnung herstellen lassen 23,80
€
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Gesamt 76,20 €
Variante 3:
Stolperstein am Rand der Pflasterplatte eingelassen
Wie Variante 2b, jedoch
Öffnung für Stolperstein herstellen 11,90 €
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Gesamt 52,40 €
Die Belastung für den städtischen Haushalt, durch das Einbringen der Stolpersteine in die vorhandenen Gehweganlagen ist somit in nur sehr geringem Maße gegeben.
Anlagenverzeichnis:
Antrag auf das Verlegen von „Stolpersteinen“