Betreff
Bericht über die Entwicklung der Zahlen der Empfänger von Transferleistungen in der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
063/2009
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2005 erhält der überwiegende Anteil der Transferleistungsempfänger seitdem diese Leistungen. Die Aufgabenerfüllung erfolgt durch die ARGE im Kreis Heinsberg

 

Der Kreis Heinsberg ist weiterhin Träger der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Aufgabenerfüllung hat der Kreis Heinsberg auf die kreisangehörigen Gemeinden per Satzung delegiert.

 

Darüber hinaus ist die Stadt Geilenkirchen per Gesetz für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung einen Überblick über die zahlenmäßige Entwicklung in den verschiedenen Hilfearten liefern und teilweise erläutern.