Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Grotenrath, am nordwestlichen Ortsrand, nordwestlich der Straße Hinter den Höfen
Beratung über die während der Offenlage nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung der Bebauungsplanänderung als Satzung
Vorlage
618/2012
Aktenzeichen
61 26 93 01
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Geilenkirchen wird als Satzung verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Auf Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom 14.12.2011 hat die Planung zwischenzeitlich offen gelegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Es sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Die Bebauungsplanänderung könnte somit verabschiedet werden.