Sachverhalt:
Die
Stadt Geilenkirchen ist im Jahr 2008 verschiedenen auf der Grundlage des § 78
SGB VIII auf Kreisebene gebildeten Arbeitsgemeinschaften beigetreten. Die Arbeitsgemeinschaften wirken
darauf hin, dass ein bedarfsgerechtes Leistungsangebot zur Verfügung steht und
Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.
Lt.
Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaften
Hilfe zur Erziehung
Erziehungsberatung
Tageseinrichtungen für Kinder
sind aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter zur benennen. Diese haben dann die Gelegenheit an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften, die jeweils 1-2-mal pro Jahr stattfinden, teilzunehmen.