Betreff
Benennung beratender Mitglieder für verschiedene Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Vorlage
064/2009
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Geilenkirchen ist im Jahr 2008 verschiedenen auf der Grundlage des § 78 SGB VIII auf Kreisebene gebildeten Arbeitsgemeinschaften  beigetreten. Die Arbeitsgemeinschaften wirken darauf hin, dass ein bedarfsgerechtes Leistungsangebot zur Verfügung steht und Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

 

Lt. Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaften

 

            Hilfe zur Erziehung

            Erziehungsberatung

            Tageseinrichtungen für Kinder

 

sind aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter zur benennen. Diese haben dann die Gelegenheit an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften, die jeweils 1-2-mal pro Jahr stattfinden, teilzunehmen.