Betreff
Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jugendamt
Vorlage
620/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten

Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2012

einzustellen und zu verabschieden.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen spricht der Jugendhilfeausschuss eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus. Gegenstand der Empfehlung sind die vom Jugendamt zu kalkulierenden Einnahmen und Ausgaben im Ergebnisplan. Ausgenommen sind die von den Querschnittsämtern der Stadtverwaltung zu veranschlagenden Personal- und Sachkosten.  Bezüglich der für das Jugendamt maßgeblichen Haushaltssystematik wird auf die Erläuterungen zur Sitzung vom 22.02.2011 verwiesen.

 

Die von der Verwaltung vorgelegte Kalkulation berücksichtigt aktuelle positive Entwicklungen. So zeichnet sich in einem der in früheren Sitzungen beschriebenen Fälle von Missbrauch und Gewalt eine Kostenerstattung nach dem Opferentschädigungsgesetz ab. Hierdurch können im Untersachkonto 45500.16210  Einnahmen von 450.000 € eingeplant werden. Die Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung haben sich nach einer Senkung weitgehend stabilisiert. Die in der Sitzung vom 25.01.2011    vorgestellten Maßnahmen haben zudem eine deutliche Verringerung der durchschnittlichen Kosten pro Hilfefall bewirkt, wodurch letztlich der nochmals verringerte Zuschussbedarf des Jugendamtes erreicht wurde.  Die zum Teil erheblichen Veränderungen in einzelnen Untersachkonten im Bereich der Hilfen zur Erziehung (455…) ergeben sich dadurch, dass die einzelnen Ausgestaltungsformen der Hilfen ständig hinsichtlich ihrer Effizienz überprüft werden und neuere Hilfearten zusammen mit den freien Trägern entwickelt werden, so z. B. die soziale Gruppenarbeit.

 


Anlagen: