Betreff
Beratung über die Umstellung der Leuchtdisplays in den Gewerbegebieten auf LED-Technologie (Änderung des Gestattungsvertrages)
Vorlage
627/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gestattungsvertrag vom 04.05.2006 zwischen der NEW Netz GmbH (seinerzeit WestEnergie- und Verkehr GmbH & Co. KG, der Stadt Geilenkirchen und der StreetLight24 Werbe- & Marketing GmbH wird durch den Zusatz „Aufgrund der Umstellung der Werbeanlagen auf LED-Technologie haben diese statt bisher 80 x 80 cm eine Abmessung von 98 x 98 cm“ unter §1 ergänzt.


Sachverhalt:

 

In der 9. Sitzung des Rates der Stadt Geilenkirchen vom 29. März 2006 wurde über die Einrichtung von Werbeanlagen an Straßenbeleuchtungsmasten im Bereich der Gewerbegebiete Niederheid, Fürthenrode und Selka sowie auf der Landstraße in Höhe von Fürthenrode entschieden. Weiterhin wurde dem Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der  NEW Netz GmbH (seinerzeit WestEnergie- und Verkehr GmbH & Co. KG), der Stadt Geilenkirchen und der StreetLight24 Werbe- &  Marketing GmbH zugestimmt.

 

Derzeit laufen Planungen zwischen der NEW Netz und der Streetlight24 Werbe- & Marketing GmbH die Leuchtdisplays von Neon-Beleuchtung auf LED-Technologie umzustellen.

 

Diese LED-Technologie biete eine Reihe von Vorteilen:

 

-       umweltfreundlicher

-       praktisch wartungsfrei

-       gleichmäßigere Ausleuchtung der Textplatten

-       bessere Lesbarkeit

-       strahlungsarm (weniger störend)

 

Da hier die Modultechnik angewendet werden soll, verändern sich die Leuchtdisplays von 80 cm auf 98 cm Größe.

 

Hierzu muss der Gestattungsvertrag vom 04.05.2006 um einen Vertragszusatz, der diesen Aspekt berücksichtigt, ergänzt werden.

 

Zusatz zu § 1:

 

Aufgrund der Umstellung der Werbeanlagen auf LED-Technologie haben diese statt bisher 80 x 80 cm eine Abmessung von 98 x 98 cm.

 

 


Finanzierung:

 

Keine Auswirkungen auf den Haushalt.