Betreff
Bericht über erteilte Auftragsvergaben
Aufstellung über Auftragsvergaben nach § 11 Abs. 4 Buchstabe j) i.V.m. § 11 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen vom 16.12.1999
Aufstellung über Auftragsvergaben nach § 11 Abs. 4 Buchstabe j) i.V.m. § 11 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen vom 16.12.1999
Vorlage
629/2012
Art
Vorlage
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Auftragsvergaben zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Entsprechend der vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.1999 verabschiedeten Zuständigkeitsordnung hat der Bürgermeister Auftragsvergaben nach § 11 Abs. 4 Buchstabe j) dem Haupt- und Finanzausschuss bekannt zu geben, soweit sie die Auftragssumme von 10.000 € übersteigen. Eine Liste der einzelnen Auftragsvergaben ist in der Anlage beigefügt.