Betreff
Antrag der Fraktion der BÜRGERLISTE zum Erlass einer Rechtsverordnung über den Schuleinzugsbereich der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule in Geilenkirchen
Vorlage
639/2012
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Rechtsverordnung über den Schuleinzugsbereich der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule in Geilenkirchen wird in der im Entwurf vorgelegten Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Auf den beigefügten Antrag vom 01.03.2012 der Fraktion der BÜRGERLISTE wird verwiesen.

 

Der Antrag zielt im Ergebnis darauf ab, ein Steuerungsinstrument zu schaffen, das der Schulleitung die Entscheidung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Kommunen mit einem eigenen Gesamtschulangebot vorgibt, um damit ein höheres Aufnahmepotential für Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Geilenkirchen zu schaffen.

 

§ 84 des Schulgesetzes NRW (SchulG) gibt dem Schulträger die Möglichkeit, für jede öffentliche Schule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich zu bilden. In der Regel ist dieses Instrument dann hilfreich und notwendig, wenn der Schulträger mehrere Schulen einer Schulform unterhält und durch die Bildung von Schuleinzugsbereichen für eine gleichmäßige Auslastung dieser Schulen sorgen möchte. Aber auch wenn nur eine Schule der entsprechenden Schulform vorhanden ist, ist eine solche Rechtsverordnung zulässig.

 

Gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 SchulG kann eine Schule die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht im Einzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt. Dies gilt nach § 46 Abs. 5 SchulG ausdrücklich nicht für Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können.

 

Für Schülerinnen und Schüler aus Kommunen mit eigenem Gesamtschulangebot bedeutet dies, dass die Schulleitung der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule solche Anmeldungen auf der Grundlage der entsprechenden Rechtsverordnung ablehnen kann, sofern kein wichtiger Grund für den Besuch der Schule dargelegt wird.

 

Der Entwurf der beantragten Rechtsverordnung ist als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

Antrag der Fraktion der Bürgerliste vom 01.03.2012

Entwurf einer Rechtsverordnung über den Schuleinzugsbereich der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule