Betreff
Beteiligung der EWV an der GREEN Solar Herzogenrath GmbH
Vorlage
641/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Stadt Geilenkirchen stimmt dem Betritt der EWV Energie- und Wasser- Versorgung GmbH (im weiteren Verlauf, EWV) an der GREEN Solar Herzogenrath GmbH, zu.

 

2.   Die Vertreter der Stadt Geilenkirchen in der Gesellschafterversammlung der EWV sowie die Vertreter der Stadt Geilenkirchen im Aufsichtsrat der EWV werden ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziffer 1 beschriebenen Maßnahmen abzugeben.

 

3.   Der Rat der Stadt Geilenkirchen beauftragt die Verwaltung, diesen Beschluss dem Kreis Heinsberg als der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich nach Beschlussfassung, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich und unter Beachtung der sonstigen insbesondere kommunalrechtlichen Vorschriften anzuzeigen.

 


Die nachfolgende Beschlussvorlage wurde der Verwaltung von der EWV GmbH vorgelegt. Sie bezieht sich in ihren Formulierungen auf die Beschlussfassung im Rat.

 

 

Begründung

 

I.

 

Die Stadt Geilenkirchen als Gesellschafterin der EWV unterstützt deren Absicht, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der GREEN Solar Herzogenrath GmbH beizutreten. Der Unternehmensgegenstand der GREEN Solar Herzogenrath GmbH ist der Bau und Betrieb einer Freiland PV-Anlage in Herzogenrath. Durch die gewählte Rechtsform der GREEN Solar GmbH als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist gleichzeitig sichergestellt, dass deren unbeschränkte Haftung grundsätzlich auf das Stammkapital begrenzt ist. Sie tritt mit der neuen Gesellschaft nicht in Konkurrenz zum örtlichen Handwerk – Kooperation und Wertschöpfung in der Region ist der Weg in die gemeinsame Zukunft.

 

Die GREEN Solar Herzogenrath GmbH bündelt technisches und wirtschaftliches Know-how. Vor allem mit der Errichtung und dem Betrieb einer Freiland PV-Anlage und somit regenerativ erzeugtem Strom setzt die EWV ein Signal: Sie gibt der grünen Energie eine Chance und eine Zukunft. Sie setzt auf dezentrale Energieerzeugung und auf echte Alternativen zu herkömmlichen Energiequellen. Sie hilft, den von der Politik für die Menschen gewollten CO2-Ausstoß wirksam zu reduzieren.

 

II.

 

Diese wirtschaftliche Betätigung der EWV ist geboten und zulässig.

 

1. Die wirtschaftliche Betätigung dient dem öffentlichen Zweck und ist zulässig. Sie steht nach Art und  Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt Geilenkirchen. Ebenso ist die Marktanalyse als Anlage 1 beigefügt, aus der weitere Einzelheiten zum künftigen Betätigungsfeld der GREEN Solar Herzogenrath GmbH ersichtlich sind. Gerade auch die Marktanalyse (Anlage 1) unterrichtet den Rat vor seiner Abstimmung über den Beitritt der EWV zur GREEN Solar Herzogenrath GmbH sowie die Chancen und Risiken der Gesellschaftsgründung und über die Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft. Die Leistungsfähigkeit der Stadt Geilenkirchen wird bei der Betätigung der zu gründenden Gesellschaften zu jeder Zeit beachtet und gewahrt.

 

Zudem vereint die GREEN Solar Herzogenrath GmbH wichtiges und erforderliches Know-how. Die EWV mit Sitz in Stolberg versorgt Privathaushalte und Unternehmen in der Städtregion Aachen und den Kreisen Düren und Heinsberg mit regiostrom, regioerdgas, regiowärme und Trinkwasser.

 

Eine klare Zukunftsperspektive und ein Signal im Gesamtzusammenhang der Daseinsvorsorge/Energieversorgung setzt die beabsichtigte Realisierung der Freiland PV-Anlage. Der Sonnen generierte generierte Strom ersetzt den konventionellen Strom aus Großkraftwerken und ermöglicht damit einen geringeren Kohlendioxid-Ausstoß, unterstützt durch die gesetzlichen Regelungen des EEG.