Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Geilenkirchen stimmt
dem Betritt der EWV Energie- und Wasser- Versorgung GmbH (im weiteren Verlauf,
EWV) an der GREEN Solar Herzogenrath GmbH, zu.
2. Die Vertreter der Stadt
Geilenkirchen in der Gesellschafterversammlung der EWV sowie die Vertreter der
Stadt Geilenkirchen im Aufsichtsrat der EWV werden ermächtigt, alle
erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziffer 1
beschriebenen Maßnahmen abzugeben.
3. Der Rat der Stadt
Geilenkirchen beauftragt die Verwaltung, diesen Beschluss dem Kreis Heinsberg
als der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich nach
Beschlussfassung, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich
und unter Beachtung der sonstigen insbesondere kommunalrechtlichen Vorschriften
anzuzeigen.
Die nachfolgende Beschlussvorlage wurde der Verwaltung von der EWV GmbH vorgelegt. Sie bezieht sich in ihren Formulierungen auf die Beschlussfassung im Rat.
Begründung
I.
Die Stadt Geilenkirchen als Gesellschafterin
der EWV unterstützt deren Absicht, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der
GREEN Solar Herzogenrath GmbH beizutreten. Der Unternehmensgegenstand der GREEN Solar Herzogenrath GmbH ist der
Bau und Betrieb einer Freiland PV-Anlage in Herzogenrath. Durch die gewählte
Rechtsform der GREEN Solar GmbH als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist
gleichzeitig sichergestellt, dass deren unbeschränkte Haftung grundsätzlich auf
das Stammkapital begrenzt ist. Sie tritt mit der neuen Gesellschaft nicht in
Konkurrenz zum örtlichen Handwerk – Kooperation und Wertschöpfung in der Region
ist der Weg in die gemeinsame Zukunft.
Die GREEN Solar Herzogenrath GmbH bündelt
technisches und wirtschaftliches Know-how. Vor allem mit der Errichtung und dem
Betrieb einer Freiland PV-Anlage und somit regenerativ erzeugtem Strom setzt
die EWV ein Signal: Sie gibt der grünen Energie eine Chance und eine Zukunft.
Sie setzt auf dezentrale Energieerzeugung und auf echte Alternativen zu herkömmlichen
Energiequellen. Sie hilft, den von der Politik für die Menschen gewollten CO2-Ausstoß
wirksam zu reduzieren.
II.
Diese wirtschaftliche Betätigung der EWV ist
geboten und zulässig.
1. Die wirtschaftliche Betätigung dient dem
öffentlichen Zweck und ist zulässig. Sie steht nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur
Leistungsfähigkeit der Stadt Geilenkirchen. Ebenso ist die Marktanalyse als Anlage 1 beigefügt, aus der weitere
Einzelheiten zum künftigen Betätigungsfeld der GREEN Solar Herzogenrath GmbH
ersichtlich sind. Gerade auch die Marktanalyse (Anlage 1) unterrichtet den Rat
vor seiner Abstimmung über den Beitritt der EWV zur GREEN Solar Herzogenrath
GmbH sowie die Chancen und Risiken der Gesellschaftsgründung und über die
Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft. Die
Leistungsfähigkeit der Stadt Geilenkirchen wird bei der Betätigung der zu
gründenden Gesellschaften zu jeder Zeit beachtet und gewahrt.
Zudem vereint die GREEN Solar Herzogenrath
GmbH wichtiges und erforderliches Know-how. Die EWV mit Sitz in Stolberg
versorgt Privathaushalte und Unternehmen in der Städtregion Aachen und den
Kreisen Düren und Heinsberg mit regiostrom, regioerdgas, regiowärme und Trinkwasser.
Eine klare Zukunftsperspektive
und ein Signal im Gesamtzusammenhang der Daseinsvorsorge/Energieversorgung setzt die
beabsichtigte Realisierung der Freiland PV-Anlage. Der Sonnen generierte
generierte Strom ersetzt den konventionellen Strom aus Großkraftwerken und ermöglicht
damit einen geringeren Kohlendioxid-Ausstoß, unterstützt durch die gesetzlichen
Regelungen des EEG.