Betreff
Hallenbelegung "aus einer Hand"
Vorlage
068/2009
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 19.11.2009, das allen Rats- und Ausschussmitgliedern am 23.11.2009 zugestellt wurde, beantragte die SPD_Stadtratsfraktion, dass die Belegung der städtischen und der kreiseigenen Sporthallen künftig vom Sportamt organisiert werden solle. Für die Belegung der kreiseigenen Hallen sei zurzeit der Stadtsportverband (SSV) zuständig.

 

Die Darstellung, dass die Belegung der städtischen Hallen in der Zuständigkeit des Sportamtes und die der kreiseigenen Hallen in der des SSV liegen, ist formell richtig.

 

Grundlage für die Zuständigkeit des SSV für die kreiseigenen Hallen ist ein Vertrag zwischen dem Kreis Heinsberg und dem Kreissportbund Heinsberg (KSB). Der KSB übertrug die Zuständigkeiten auf die jeweiligen SSVs. Mit Vertrag zwischen Kreis Heinsberg und SSV Geilenkirchen vom 19.12.2001 wurden die Nutzungszeiten und Nutzungsbedingungen der kreiseigenen Hallen für die Geilenkirchener Vereine vereinbart. Die Nutzungszeiten wurden seitdem durch zwei Änderungsverträge (Januar 2006 und Juni 2009) sowie einem Schreiben vom 30.05.2007 (befristet) angepasst. Der Vertrag könnte zwar gekündigt werden. Die Nutzungsrechte würden dann jedoch wieder auf den KSB übergehen.

 

Die Belegung der städtischen Hallen erfolgt zurzeit durch den zuständigen Sachbearbeiter beim Sportamt, Herrn Kerseboom. Dieser ist gleichzeitig auch Geschäftsführer beim SSV Geilenkirchen und somit auch für die Belegung der kreiseigenen Hallen zuständig, so dass die Belegung der Hallen sich praktisch schon in einer Hand befindet. Eine entsprechende Beschlussfassung ist daher entbehrlich.

 

gez.

i. V.

Brunen

Beigeordneter