Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.11.2009, das allen Rats- und Ausschussmitgliedern am
23.11.2009 zugestellt wurde, beantragte die SPD_Stadtratsfraktion, dass die
Belegung der städtischen und der kreiseigenen Sporthallen künftig vom Sportamt
organisiert werden solle. Für die Belegung der kreiseigenen Hallen sei zurzeit
der Stadtsportverband (SSV) zuständig.
Die Darstellung, dass die Belegung der städtischen Hallen in der
Zuständigkeit des Sportamtes und die der kreiseigenen Hallen in der des SSV
liegen, ist formell richtig.
Grundlage für die Zuständigkeit des SSV für die kreiseigenen Hallen ist
ein Vertrag zwischen dem Kreis Heinsberg und dem Kreissportbund Heinsberg
(KSB). Der KSB übertrug die Zuständigkeiten auf die jeweiligen SSVs. Mit
Vertrag zwischen Kreis Heinsberg und SSV Geilenkirchen vom 19.12.2001 wurden
die Nutzungszeiten und Nutzungsbedingungen der kreiseigenen Hallen für die
Geilenkirchener Vereine vereinbart. Die Nutzungszeiten wurden seitdem durch
zwei Änderungsverträge (Januar 2006 und Juni 2009) sowie einem Schreiben vom
30.05.2007 (befristet) angepasst. Der Vertrag könnte zwar gekündigt werden. Die
Nutzungsrechte würden dann jedoch wieder auf den KSB übergehen.
Die Belegung der städtischen Hallen erfolgt
zurzeit durch den zuständigen Sachbearbeiter beim Sportamt, Herrn Kerseboom.
Dieser ist gleichzeitig auch Geschäftsführer beim SSV Geilenkirchen und somit
auch für die Belegung der kreiseigenen Hallen zuständig, so dass die Belegung
der Hallen sich praktisch schon in einer Hand befindet. Eine entsprechende
Beschlussfassung ist daher entbehrlich.
gez.
i. V.
Brunen
Beigeordneter