Beschlussvorschlag:
Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Geilenkirchen
wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Geilenkirchen
ist seit dem 01.07.2001 in Kraft. Seitdem werden für die Inanspruchnahme der
Dienstleistungen der Stadtbücherei Gebühren erhoben. Die seinerzeit
eingeführten Gebühren sind - mit Ausnahme der Euro-Anpassung zum 01.01.2002 –
unverändert geblieben.
In dieser Zeit hat sich das Medienangebot der Stadtbücherei stark
verändert. Vor allem der Anteil der „Non-Book-Medien“ ist seither ständig
gewachsen.
Eine Überarbeitung der Gebührenordnung bei gleichzeitiger Veränderung
der Gebührenstruktur ist deshalb angezeigt.
In der Anlage ist der Entwurf einer Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Geilenkirchen (Anlage 2) beigefügt. Die Änderungen ggü. der derzeit geltenden Fassung sind schattiert hinterlegt. Die bisherigen Gebühreneinnahmen waren im Haushalt mit jährlich 26.000,00 € veranschlagt. Da die Satzung erst im 2. Halbjahr 2012 in Kraft treten soll, werden in diesem Haushaltsjahr nur geringfügige Auswirkungen auf den Haushalt erwartet. Ab dem nächsten Jahr wird der Einnahmeansatz mit 30.000,00 € veranschlagt.
Anlagen:
Entwurf einer Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Geilenkirchen