Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtkern, östlich der Wurmbrücke zum Wurmauenparkplatz, am nördlichen Ende der Straße In der Au
Beratung über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
667/2012
Aktenzeichen
61 26 34 02
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Zwischenzeitlich hat er die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchlaufen.

 

Eine Vorberatung im zuständigen Fachausschuss war nicht möglich, da die Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 22.05.2012 durchgeführt wurde.

 

Es wurden keine Anregungen oder Stellungnahmen vorgetragen. Inhaltliche Änderungen an dem Bebauungsplanentwurf haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben.

 

Der Planentwurf nebst Begründung kann über das Ratsinfoportal eingesehen werden.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 könnte somit zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.