Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Ratsfraktion
Bündnis 90 Die Grünen hat mit beigefügtem Antrag vom 12.06.2012 Ratsbeschlüsse zur
Technologie bei der Straßenbeleuchtung und den öffentlichen Gebäuden beantragt.
Im Folgenden nimmt
die Stadtverwaltung zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Zu 1. Die Verwaltung beschäftigt sich seit Monaten
intensiv mit dem Einsatz von LED-Leuchten. Es vergeht fast kein Tag, an dem
sich die Verwaltung nicht mit dem Thema LED-Beleuchtung befasst. Das nicht
zuletzt deshalb, weil es im Bereich der LED-Beleuchtung eine rasante
Entwicklung gegeben hat. Die Technik wurde deutlich weiterentwickelt, die
Lampen haben ein ansprechendes Design erhalten und deutlich gefallen sind die
Anschaffungskosten.
Infolgedessen hat die Verwaltung Mitte
Mai 2012 mit der NEW vereinbart, dass die erteilten Aufträge für die Erneuerung
der Straßenbeleuchtung unter Verwendung von Natriumdampflampen
in der Heinsberger
Straße,
in der Landstraße in
Niederheid und
in der Alten Landstraße
in Immendorf
storniert werden.
Die NEW wird der
Stadt in den nächsten Wochen die Erneuerung der v.g. Straßenbeleuchtungen in LED-Technik
anbieten. Die Verwaltung wird nach Vorlage der Angebote eine Auftragsvergabe in
den politischen Gremien herbeiführen.
Es werden auch
Überlegungen angestellt, die Vergabe der Straßenbeleuchtung bis Anfang nächsten
Jahres zurückzustellen, um möglicherweise die Investitionen unter
Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln zu realisieren (siehe
Erläuterungen zu 2.).
Des Weiteren ist die
Stadt mit der NEW im Gespräch wegen der Übernahme der noch im Eigentum dieser
Gesellschaft (Rechtsnachfolgerin der KWH GmbH und der WestEnergie und Verkehr
GmbH) stehenden Straßenleuchten. Von den insgesamt 4.494 Leuchten sind noch
3.815 im Eigentum der NEW. Nach dem bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag wäre
ein Erwerb der Beleuchtung zum Sachzeitwert möglich. Die Verwaltung versucht
aber den Erwerb der Beleuchtung zu günstigeren Konditionen.
Ungeachtet dessen hat die Verwaltung
mit der NEW vereinbart, dass diese der Stadt ein Angebot unterbreitet, 800
Straßenlaternen, die derzeit mit Quecksilberdampflampen bestückt sind, in
LED-Technik anzubieten. Nach Vorlage eines Kostenangebotes wäre dann auch hier
die Entscheidung der Politik herbeizuführen, ob unter Inanspruchnahme der
Fördermittel aus dem zu 2. erläuterten Bundesprogramm die Erneuerung der
Beleuchtung in Eigenregie oder aber im Rahmen eines Contracting-Modells
angepackt wird. Kredite würde die Stadt von der KfW Bank unter besonderen
Bedingungen (z.B. Erreichung von definierten Energiebedarfswerten und
Einhaltung eines gewissen Beleuchtungsniveaus je nach Straßentyp) zu einem
Zinssatz von derzeit 0,82 % bekommen. Die parallele Zuschussgewährung ist
ausgeschlossen.
Im Übrigen sei der
Hinweis gestattet, dass auf einem Teilstück der Nikolaus-Becker-Straße auf
Veranlassung der NEW eine Lichtstraße installiert wird. Von unterschiedlichen
Herstellern werden zunächst für die Dauer von drei Monaten LED-Leuchten
installiert. Den politischen Gremien und auch der Verwaltung soll im
Bedarfsfall die Auswahl von Leuchten erleichtert werden.
Zu 2. Zur Finanzierung und insbesondere der
staatlichen Förderung gilt der nachstehende aktuelle Sachstand.
Dem Vernehmen nach wird der Bund in
2013 (Januar bis März) ein Förderprogramm auflegen aus der
Klimaschutzinitiative. Es ist von einem Fördersatz von 25 % die Rede.
Die wesentlichen Fördervoraussetzungen sind:
1. durch den LED-Einbau wird ein CO2-Minderungspotenzioal von mindestens 60% erzielt,
2. der betreffenden Straßenbeleuchtungsanlagen stehen im Bestand und in der Neuanlage im Eigentum der Stadt und
3. für die förderfähige Demontage im Bestand und die LED-Installation gelten die Regelungen des öffentlichen Vergaberechts.
zu
3. Wie u. a. der gesamte Baubereich der
Stadt Geilenkirchen ist auch die Unterhaltung und Entwicklung des städtischen
Gebäudebestandes über den gesamten Lebenszyklus geprägt vom Grundgedanken des
umweltschonenden Bauens und Wirtschaftens unter Beachtung des finanziell und
rechtlich Möglichen, und das bereits seit vielen Jahren.
Dieser
Grundgedanke spiegelt sich in einer Vielzahl von Projekten, die in der
Vergangenheit verwirklicht wurden. So bei einigen größeren Maßnahmen, wie z. B.
dem Einsatz von Wärmepumpentechnik in der Kindertagesstätte Bauchem oder der
Installation von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen städt. Objekten. Genauso
spiegelt sich dieses Leitmotiv aber auch in unzähligen kleineren Maßnahmen, wie
dem Einsatz von Energieeffizienzpumpen im Heizungs- und Lüftungsbereich, der
Umrüstung von Fensteranlagen auf Wärmedämmglas, der Installation von
Wasserspararmaturen im Sanitär- und Küchenbereich oder der Präsenz- und
Restlicht gesteuerten Beleuchtungstechnik.
Um hier stets auf
neuestem Stand zu sein und zu bleiben, ist u. a. eine enge Marktbeobachtung
erforderlich. Diese Marktbeobachtung, bezogen auf die LED-Technik belegt hier
in den letzten Monaten eine geradezu rasante Entwicklung. Mit moderner
LED-Technik lassen sich heute Dinge bewerkstelligen, die vor zwei Jahren
überhaupt noch nicht denkbar gewesen wären. Diese Entwicklung umfasst nahezu
das gesamte Spektrum der Beleuchtung, sei es im Bereich realisierbarer
Beleuchtungsstärken, Lichtmengen und -stärken, der Lichtausbeute sowie der
Beleuchtungsfarben und Einsatzgebiete. Daher ist es selbstverständlich, dass
der Einsatz von LED-Technik im Bereich des Gebäudeunterhalts und der -entwicklung
inzwischen eine große Beachtung gefunden hat und dass bei allen Maßnahmen
sowohl im Sanierungs- als auch Neubaubereich die Möglichkeiten zum Einsatz von
LED-Technik geprüft werden (siehe Erläuterungen zu 4.).
zu
4. Die Parkhäuser An der Friedensburg
und hinter dem Rathaus wurden als Objekte, die aufgrund der langen
Beleuchtungsphasen zu den größeren Stromverbrauchern in der Stadt Geilenkirchen
zählen, zusammen mit einem Fachbüro hinsichtlich des Einsatzes von LED-Technik
untersucht. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass beide Objekte
technisch betrachtet zur Umrüstung auf LED-Technik geeignet sind. Insbesondere
im Parkhaus An der Friedensburg wären neben dem Tausch des Leuchtmittels jedoch
auch die dort überwiegend verbauten Elektronischen Vorschaltgeräte (EVG)
auszutauschen bzw. technisch zu überarbeiten.
EVGs zeichnen sich
dadurch aus, dass sie die Leuchtstoffröhre sofort
nach dem Einschalten mit einer hohen Spannung zünden (Kaltstart-EVG) bzw.
zunächst für einen Zeitraum von etwa 0,5–2 Sekunden die Glühkathoden der
Leuchtstoffröhre vorheizen und dann zünden (Warmstart-EVG); auch hierbei
entstehen relativ hohe Spannungen. Konventionelle oder verlustarme
Vorschaltgeräte (KVG, VVG) hingegen erzeugen beim Zündvorgang wesentlich
geringere Spannungen, da sie u. a. aus einer Induktion oder Drossel (meist mit
Kupferdraht umwickelter Eisenkern) bestehen und ein Starter vorgeschaltet ist.
Die beim Einschalten von EVGs entstehenden Spannungsspitzen verringern die
Lebensdauer von LEDs erheblich und können im Extremfall dazu führen, dass LEDs
explodieren und Brände verursachen.
Neben
diesen technischen Schwierigkeiten muss im Fall des Parkhauses An der Friedensburg
aber insbesondere aufgrund der dort regelmäßig, teils im erheblichen Umfang,
auftretenden Vandalismusschäden von der Umrüstung auf LED-Technik abgeraten
werden. Neben immer wieder zerstörten Notbeleuchtungen, beschädigten oder
gestohlenen Verkehrsschildern, demolierten oder entwendeten
Steigleitungen der Löschwasserversorgung, Schäden am Oberbelag aufgrund von
offenem Feuer usw. ist es insbesondere die Beleuchtungsanlage, die über alle
Parkdecks verteilt immer wieder massiven Zerstörungen ausgesetzt ist. Vor
wenigen Monaten wurde die Beleuchtungsanlage zum wiederholten Male für mehrere
Tausend Euro instandgesetzt. Heute, nach wenigen Wochen, belaufen sich die
Schäden im gesamten Parkhaus nach einer ersten Kostenschätzung erneut auf eine
Größenordnung von ca. 10 Tsd. €.
Das
Parkhaus hinter dem Rathaus ist zwar ebenfalls, jedoch im wesentlich geringeren
Umfang, Vandalismusschäden ausgesetzt. Die Beleuchtungskörper sind nahezu
vollständig mit verlustarmen Vorschaltgeräten ausgerüstet. Insoweit wäre dieses
Parkhaus grundsätzlich für eine Umrüstung auf LED-Technik geeignet. Momentan
werden durch ein beauftragtes Ingenieurbüro jedoch weitergehende Untersuchungen
hinsichtlich des Gebäudezustandes, insbesondere bezogen auf den Oberbodenbelag,
die Betongüte und die Statik, durchgeführt. Diese Untersuchungen werden
voraussichtlich im Spätsommer/Herbst des Jahres abgeschlossen und in einen
Sanierungsvorschlag münden. Momentan kann noch nicht abgesehen werden, welcher
Sanierungsaufwand letztlich zu betreiben sein wird, um das Parkhaus auch
künftig zweckentsprechend weiter verwenden zu können. Es wäre jedoch
vorschnell, zum jetzigen Zeitpunkt die Beleuchtung zu sanieren und auf
LED-Technik umzurüsten. Daher wird empfohlen, die Untersuchungsergebnisse bzw.
das Sanierungskonzept abzuwarten und im Rahmen der Sanierungsplanung und
-umsetzung das Thema LED-Beleuchtung mit einzubinden.
Vor
dem Hintergrund der Ausführungen unter Punkt 3 und der Situationen an den
beiden städt. Parkhäusern wurden in den letzten Wochen erste Untersuchungen
durchgeführt, ob das Sportzentrum Bauchem mit seinen verschiedenen
Nutzungseinheiten für eine Umrüstung auf LED-Technik geeignet ist. Nach ersten
Auskünften des eingebundenen Fachbüros ist eine Umrüstung sowohl des
Hallenbades als auch der Turnhalle technisch und auch abgestimmt auf die
spezifischen Nutzerbelange möglich. Erste Kostenberechungen zeigen, dass mit
einer Umrüstung der Beleuchtungstechnik ggf. erhebliche Einsparungen zu
erzielen sind. Detaillierte Ausarbeitungen werden in den nächsten Wochen zu
konkreten Ergebnissen führen.
Daneben
ist vorgesehen, in der 26. Kalenderwoche einige Büros im Rathaus mit
LED-Beleuchtung auszurüsten, um sich sozusagen am lebenden Objekt ein Bild von
der Alltagstauglichkeit von LED-Beleuchtung im Dienstbetrieb machen zu können.
Für
den Bereich der Beleuchtung städtischer Gebäude erklärt die Verwaltung, dass
das Thema Einsatz von LED-Technik im Rahmen baulicher Maßnahmen stets geprüft
und dort, wo es sinnvoll und finanzierbar ist auch umgesetzt wird. Über die
unter Punkt 4 genannten Einzelmaßnahmen wird die Verwaltung die politischen
Entscheidungsträger auf dem Laufenden halten und die erforderlichen
Entscheidungen herbeiführen.