Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung der Versuchsphase zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung bei Nacht
Vorlage
703/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

a)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Straßenbeleuchtung zum erstmöglichen Zeitpunkt in den Einschaltstatus vor dem 01.07.2012 zurück zu versetzen.

b)    Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsparbetrag von 70.000 € p.a. an anderer Stelle im Haushalt auszuweisen. Die Verwaltung möge dazu die Erhöhung der Grundsteuer B und Energieeinsparungen zum Beispiel durch den Wechsel der Beleuchtungstechnologie anstreben.

 

 


Sachverhalt:

Seit dem 01.07.2012 wird in Geilenkirchen ein Großteil der Straßenbeleuchtung nachts zwischen 0 und 5 Uhr bzw. an den Wochenenden zwischen 1 und 5 Uhr ausgeschaltet. Diese Abschaltung sollte zunächst im Rahmen einer Versuchsphase bis zum 31.12.2012 erfolgen.

 

Im Dezember 2011 nahm die Verwaltung Gespräche mit Vertretern der NEW Netz GmbH auf, um sich über die technischen Gegebenheiten, rechtliche Aspekte und die Erfahrungswerte der NEW zu informieren. Parallel wurde Kontakt zu Kommunen aufgenommen, die die Abschaltung der Straßenbeleuchtung bei Nacht, zum Teil bereits seit Jahren, durchführten. So wurden Erfahrungswerte aus Waldfeucht, Gangelt und dem Selfkant eingeholt. Informationen über weitere Kommunen wie z.B. Rheine, wurden über eine Internetrecherche erlangt.

 

Eine Anfrage bei der GVV Kommunalversicherung VVaG hat ergeben, dass von Seiten der Haftpflichtversicherung keine Bedenken gegen eine sogenannte „Nachtabschaltung“ bestehen. Lediglich für die Fußgängerüberwege besteht eine Beleuchtungspflicht, die sich aus DIN 67523 ergibt.

 

Gemeinsam mit der NEW Netz GmbH hat die Verwaltung die Bereiche erarbeitet, die nachts weiterhin durchgehend zu beleuchten waren. Hierzu wurden die rechtlich und steuerungstechnisch zu beleuchtenden Bereiche festgelegt.

 

Auf der Grundlage, dass bei den oben genannten Abschaltzeiten für sämtliche Leuchten im Stadtgebiet nach Auskunft der NEW Netz AG jährlich 562.155,87 kWh eingespart werden, errechnet sich eine Ersparnis in Höhe von ungefähr 90.500 € pro Jahr. Von den insgesamt ca. 5.000 Leuchten im Stadtgebiet sind ca. 4.000 von der Nachtabschaltung betroffen, so dass die bereinigte jährliche Ersparnis mit ungefähr 70.000 € berechnet werden kann.

 

Der Betrag von 70.000 € wurde bei der Planung des Haushaltes 2012 und des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2022 jährlich eingeplant und inhaltlich mit der Abschaltung verbunden. Es war a priori klar, dass ein Abbruch des Versuches oder eine abschließende Entscheidung gegen die Fortsetzung zu einer Änderung im Haushalt führen müsste. In diesem Fall müsste der Betrag an anderer Stelle eingespart werden.

 

Vor Beginn der Versuchsphase sind die Bürger im Juni durch einen Artikel in der Aachener Zeitung und der SuperSonntag sowie online auf www.geilenkirchen-lokal.de sowie der Homepage der Stadt über die Abschaltung der Straßenbeleuchtung informiert worden.

 

Seither sind bei der Verwaltung ungefähr 100 Einzelbeschwerden und knapp 1.000 Unterschriften aus verschiedenen Ortsteilen eingegangen. Die Stadtverordneten berichteten über eine hohe Zahl von individuellen Protesten, die für die Verwaltung quantitativ nicht erfassbar ist. Positive Rückmeldungen erfolgten nur vereinzelt. Da die Abschaltung der Straßenbeleuchtung eine Einschränkung der Dienstleistungsqualität darstellt, war eine höhere Anzahl nicht zu erwarten gewesen. Im Folgenden sind die eingegangenen Beschwerden graphisch dargestellt.

 

 

 

Unterschriftenaktionen

 

 

Die Fraktionsvorsitzenden haben gemeinsam mit der Verwaltung nach alternativen Einsparmöglichkeiten gesucht.

 

1.)      Einschalten jeder dritten oder vierten Lampe bzw. nur Beleuchtung der Kreuzungsbereiche

 

Auch aus der Bevölkerung wurde relativ häufig vorgeschlagen, anstelle einer Totalabschaltung zukünftig jede zweite, dritte oder vierte Lampe die ganze Nacht brennen zu lassen. Bevor die Entscheidung für die Totalabschaltung getroffen wurde, war auch diese Variante mit der GVV Kommunalversicherung VVaG besprochen worden. Die GVV betont ausdrücklich, dass in diesem Fall darauf geachtet werden müsste, dass keine sogenannten Hell-/Dunkel-Felder entstehen, da diese nach mehreren wissenschaftlichen Untersuchungen zu einer nicht unerheblichen Verkehrsgefährdung gerade Kfz-Fahrer führen, da sich das menschliche Auge an die veränderten Belichtungsverhältnisse nur verzögert anpassen könne. Aus diesem Grunde rät die GVV von einer solchen Regelung ab und empfiehlt, in jedem Fall eine gleichmäßige Ausleuchtung der Straße anzustreben.

 

Nach Rücksprache mit der NEW Netz GmbH ist der Vorschlag, nur vereinzelt Leuchten eingeschaltet zu lassen, technisch sehr schwierig umzusetzen. Hierzu müssten alle betroffenen Leuchten einzeln neu geschaltet werden. Die vorhandenen Leuchtköpfe sind darüber hinaus nicht dafür geeignet, den Ausfall mehrerer Leuchten so zu kompensieren, dass keine Hell-/Dunkel-Felder entstehen.

 

2.)      Umstellung auf LED-Technik im Rahmen eines Contractings

 

Des Weiteren wurde vorgeschlagen, auf LED-Leuchtmittel umzusteigen und dies im Rahmen eines Contractings umzusetzen. Hierbei kommen zwei Möglichkeiten in Betracht:

 

a)    Umstellung der Leuchten, die sich im städtischen Besitz befinden (ca. 1.000). Hierzu kämen mehrere potentielle Contractingpartner in Betracht.

b)    Umstellung der Leuchten, die sich im Besitz der NEW Netz GmbH befinden (ca. 4.000). Diese Möglichkeit ist zeitlich abhängig von einer Studie zur Qualität und Lebensdauer von LED-Leuchten. Das Ergebnis dieser Studie wird am 25.10.2012 in Darmstadt vorgestellt werden.

 

In beiden Fällen wird sich eine Haushaltslücke für mindestens ein bis zwei Jahre ergeben, bevor der Einsparungseffekt ausreicht, um die Refinanzierung und die Einsparung von 70.000 € verlässlich zu generieren.

 

3.)      Erhöhung der Grundsteuer B

 

Nach Auskunft der Kämmerei müsste der Hebesatz der Grundsteuer B um 8 %-Punkte auf 421 % angehoben werden, um jährlich eine Einsparung von 70.000 € zu erzielen. Hierbei handelt es sich um die verlässlichst vorauszuberechnende Methode, die schon ab 2013 die entstehende Haushaltslücke schließen könnte.