Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung bittet den Rat der Stadt zu entscheiden, ob an der Maßnahme „Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs im Stadtkern durch Herstellung einer neuen Bahnunterführung“ festgehalten wird oder ob deren Realisierung nicht weiter verfolgt werden soll.
Sachverhalt
Der
Projektsachstand zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs im Zuge der
Konrad-Adenauer-Straße verbunden mit dem Neubau einer Bahnunterführung bedarf
der Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Die
Bauausführungsbedingungen werden seit der Ratssitzung vom 15.10.2008 konkret
untersucht. In der Sitzung am 11.02.2009 beschloss der Rat, die Maßnahme als
Unterführung der Bahnstrecke weiter zu verfolgen, das Bebauungsplanverfahren
einzuleiten und eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Nach entsprechender
Beauftragung des Stadtplaners, Büro BKR, und des Verkehrsplaners, Büro Brendt,
wurden Planvorkonzepte entwickelt für die Bürger- und Behördenbeteiligung.
Die
Bürgerbeteiligung wurde bislang durchgeführt im ersten und zweiten
Innenstadtforum am
Seit dem
Entsprechend der
Grundsatzentscheidung des Rates vom 11.02.2009 über die Weiterentwicklung der
Maßnahmevorbereitung wurde am 27.05.2009 ein erster Zuwendungsantrag auf der
Grundlage von Planvorkonzepten vorgelegt. Mit Bescheiden vom 18.07.2011 und 08.08.2012 erteilte die
Bezirksregierung Köln die
Einplanungsmitteilung zum mittelfristigen Förderprogramm. Danach ist das Vorhaben mit Beginnjahr 2016
im Förderprogramm enthalten mit ersten Planungsdaten zu Gesamtausgaben von
8.426.000,00 €.
Die Vorbereitung
einer solchen Maßnahme bedarf im vorgegebenen Verfahren sehr umfangreicher
Abstimmungen und Voruntersuchungen, insbesondere mit der Deutschen Bundesbahn.
Als Grundlage für
den endgültigen städtischen Zuwendungsantrag werden nunmehr erforderlich
1.
der Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der DB
Netz AG zur Beauftragung der erforderlichen Voruntersuchungen, Gutachten und
Bauentwürfe für das Brückenbauwerk und den Straßenbau sowie
2.
der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung gemäß § 5
EKrG zwischen dem Bund, der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Geilenkirchen.
Die Stadt müsste
also baldmöglichst Kostenverpflichtungen eingehen, so dass es zuvor der
Grundsatzentscheidung über die Weiterführung der Maßnahme bedarf.
Entsprechend den
Planungserfordernissen bei der DB, insbesondere für die Bahnverkehrsabwicklung
während einer solchen Bauphase, müsste für ein Baubeginnjahr 2016 die
Baugenehmigungsplanung in 2013 abschließend erstellt werden.
Des weiteren
müsste man sich dabei auch qualifiziert mit der Frage beschäftigen, inwieweit
eine Unterführung den Durchgangsverkehr im Stadtkern ungewollt nennenswert
erhöhen würde.
Im Ergebnis
der bisherigen Voruntersuchungen zeigt
sich derzeit die nachstehende Kostenschätzung für die Maßnahme:
1. Grunderwerb 1.500.000,00
€
2. Ingenieurleistungen einschließlich Statik 999.600,00
€
3. Kreuzungsbauwerk Bahnanlagen 2.163.000,00
€
4. Sicherungsmaßnahmen und Erschwernisse
Bahnverkehr 3.560.000,00
€
5. Straßenneubau einschl. zwei
Kreisverkehrsplätze 1.449.000,00
€
Zwischensumme 9.671.600,00
€
eventuell ausschließlich
städtische Investitionen
6.1 Straßenumgestaltung Konrad-Adenauer-Straße
von
evangelische Kirche bis an St. Johann 600.000,00
€
6.2 Neugestaltung des derzeitigen
Bahnübergangsbereichs 100.000,00 € = 700.000,00 €
Gesamtkosten
10.371.600,00 €.
Von diesen
Orientierungsdaten ausgehend würde sich der verbleibende städtische investive
Eigenanteil im allergünstigsten Fall wie folgt darstellen:
A. ein Drittel der kreuzungsbedingten Kosten
von ca. 9,6 Mio. €
mit bis zu 75%iger Förderung von
maximal 2,4 Mio. € = ca. 805.000,00 €
B. Straßenumbau Konrad-Adenauer-Straße
einschl.
städtebauliche Umgestaltung des
derzeitigen Bahnübergangs ca.
700.000,00 €
Untergrenze des Mindesteigenanteils
der Stadt ca.
1.500.000,00 €.
Nicht alle in der
vorstehenden Zwischensumme
erstkalkulierten Aufwendungen werden erfahrungsgemäß als
kreuzungsbedingte Kosten gemäß § 5 EKrG vereinbart werden können. Einzelne
Kostenteile würden dann vollständig auf die Stadt entfallen, da ausschließlich
die kreuzungsbedingten Kosten zuwendungsfähig sind. Dies wäre mindestens zu
erwarten für Grunderwerbsanteile des Postgrundstücks und
für Straßenbauteile der Bahnhofstraße und Hünshovener Busch.
Es deutet sich daher derzeit ein verbleibender
investiver städtischer Eigenanteil an
zwischen 2,0 Mio. € und 2,5 Mio.
€.
Nächster
Verfahrensschritt wäre, wie erwähnt, der Abschluss der Planungsvereinbarung mit
der DB Netz AG. Die Stadt hätte als Straßenbaulastträger die Straßenplanung zu
übernehmen und die DB die der Bahnanlagen. Die Kosten wären zwar
kreuzungsbedingt, jedoch müssten die Vereinbarungsbeteiligten entsprechend in
Vorlage treten.
Für die von der
Stadt zu beauftragenden Ingenieurleistungen bis einschließlich zur
Genehmigungsplanung (zu den vorstehenden Kalkulationspositionen 5. und 6.)
könnten Kosten entstehen zwischen 45.000,00 € und 50.000,00 € für die
Honorar-Leistungsphasen drei und vier.
Die
Grundlagenermittlung und Vorplanung hat die Stadt bereits gemäß Beschluss des
UBA vom 03.02.2009 und des Rates vom 11.02.2009 insbesondere für die Bürger-
und Behördenbeteiligung erarbeiten
lassen.
Parallel zur
Planungsvereinbarung mit der DB wäre die Kreuzungsvereinbarung nach § 5 EKrG
abzuschließen, um im Ergebnis auch die kreuzungsbedingten Kosten kalkulieren zu
können.
Zuvor wäre insbesondere
im Hinblick auf die städtische Haushaltssituation grundsätzlich über das
weitere Vorgehen in der Maßnahme zu entscheiden.
Der verbleibende
städtische Eigenanteil an der Maßnahme müsste aus Kreditmarktmitteln finanziert
werden. Die daraus entstehenden zusätzlichen Verpflichtungen würden die
künftigen Haushaltsjahre belasten. Es handelt sich dabei im Einzelnen um die
Zinsen und um die sich aus den Anlagegütern ergebenden Abschreibungen sowie
aber auch um die laufende Bauunterhaltung im konsumtiven Bereich.
Bei einem
städtischen Eigenanteil von mindestens 2,0 Mio. € ergäbe sich mit
einer Nutzungsdauer von 60 Jahren auch ein jährlicher Abschreibungsaufwand von
mindestens 33.300,00 €. Hinzu käme bei diesem Rechenmodell eine durchschnittliche
Zinsbelastung für die gesamte Nutzungsdauer bei einem Zinssatz von 4 % von
jährlich mindestens 40.000,00 €.
Diese zusätzlichen
Belastungen wären im städtischen Haushaltssicherungskonzept einzuplanen.
Die Aufwendungen
zu den Eigenmitteln wären derzeit mit der städtischen Haushaltslage
unvereinbar.
Anlagen:
Planvorkonzept aus der bisherigen Bürger- und Behördenbeteiligung