Offenhalten
von Verkaufsstellen im Jahr 2013
Sachverhalt:
Der Aktionskreis Geilenkirchen e. V. hat beantragt, aus Anlass
1. der Autoausstellung am Sonntag, dem 24.03.2013,
2. des Brot- und Backfestes am Sonntag, dem 09.06.2013,
3. des Oktoberfestes am Sonntag, dem 13.10.2013 und
4. des Nikolausmarktes am Sonntag, dem 01.12.2013
Verkaufsstellen im Stadtzentrum Geilenkirchen von 13.00 bis 18.00 Uhr
und aus Anlass
5.
des Frühlingsfestes am Sonntag, dem
14.04.2013 und
6.
des Herbstfestes am Sonntag, dem
08.09.2013
Verkaufsstellen im Stadtbezirk Niederheid von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.
Nach § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden durch ordnungsbehördliche Verordnung freigegeben werden. Die Freigabemöglichkeit besteht für jeden einzelnen Stadtbezirk.
Der Entwurf der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung lautet wie folgt:
Ordnungsbehördliche
Verordnung
über das Offenhalten
von Verkaufsstellen im Jahr 2013
in der Stadt Geilenkirchen
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (SGV NRW 7113) wird von der Stadt Geilenkirchen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom … verordnet:
§ 1
Aus Anlass
1. der
Autoausstellung am Sonntag, dem 24.03.2013,
2. des Brot- und
Backfestes am Sonntag, dem 09.06.2013,
3. des
Oktoberfestes am Sonntag, dem 13.10.2013 und
4. des
Nikolausmarktes am Sonntag, dem 01.12.2013
dürfen Verkaufsstellen im Stadtzentrum Geilenkirchen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Aus Anlass
1. des Frühlingsfestes am Sonntag, dem 14.04.2013 und
2. des Herbstfestes am Sonntag, dem 08.09.2013
dürfen Verkaufsstellen im Stadtbezirk Niederheid (§ 3 Abs. 1 Buchstabe h der Hauptsatzung) von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Geilenkirchen,
Stadt Geilenkirchen
als örtliche Ordnungsbehörde
Fiedler
Bürgermeister