Beschlussvorschlag:
Die Mietwerttabelle (Mietspiegel) der Stadt Geilenkirchen für die Kalenderjahre 2013 bis 2014 wird in der vorliegenden Fassung verabschiedet.
Sachverhalt:
Der bisherige Mietspiegel der Stadt Geilenkirchen war bis zum 31.07.2012
befristet und ist gültig bis zur öffentlichen Bekanntgabe des neuen
Mietspiegels. Gemäß § 558 c Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll der
Mietspiegel im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden,
damit gewährleistet ist, dass er ein Spiegel der tatsächlichen Gegebenheiten
ist.
Im Wohnraumförderungsprogramm 2012 des Landes Nordrhein-Westfalen (WoFP
2012 – siehe Anlage 7 des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.
Januar 2012) ist Geilenkirchen als eine Kommune mit einem
unterdurchschnittlichen Bedarfsniveau im Mietwohnungsmarkt eingestuft worden.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Nettokaltmieten für frei finanzierten Wohnraum in Geilenkirchen und
Umgebung weiter stagnieren werden.
Es wird daher vorgeschlagen, den derzeitig gültigen Mietspiegel um 2 Jahre fortzuschreiben.
Um zu einer einvernehmlichen Fassung des Mietspiegels zu gelangen,
wurden die Interessenvertreter der Mieter und Vermieter, und zwar der
Mieterschutzverein e. V. für Aachen und Umgegend sowie der Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentümerverein Geilenkirchen und Umgebung, um Stellungnahme zu einer
Fortschreibung des alten Mietspiegels gebeten. Beide Interessenverbände
erklärten sich mit einer Fortschreibung des alten Mietspiegels einverstanden
(siehe hierzu die Anlagen 1 und 2 zu dieser Vorlage).
Gemäß § 558 c Abs. 3 Satz 3 BGB und § 2 Abs. 5 Gesetz zur Regelung der
Miethöhe (MHG) soll der Mietspiegel öffentlich bekannt gemacht werden; nach
herrschender Rechtsauffassung geschieht dies bei einer Aufstellung durch die
Stadt oder Gemeinde mit der Verabschiedung durch den Rat. Danach erfolgt die
Druckauflage und Abgabe an die Anwender sowie die Veröffentlichung auf der
Homepage der Stadt Geilenkirchen.
Es ist beabsichtigt, den Mietpreisspiegel (siehe Anlage 3 zu dieser
Vorlage) unmittelbar nach der Sitzung des Rates am 19.12.2012 zum 01.01.2013
bekannt zu machen.
Anlagen:
1.
Schreiben
des Haus- und Grundstückseigentümer-Vereins Geilenkirchen und Umgebung vom
17.10.2012
2.
Schreiben
des Mieterschutzvereins e. V.
3.
Mietspiegel
der Stadt Geilenkirchen vom 01.01.2013 bis 31.12.2014