Betreff
Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
718/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Geilenkirchen wird gemäß der Vorgaben des Städte- und Gemeindebundes geändert.

 


Sachverhalt:

 

Am 01.06.2012 ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) in Kraft getreten und löst das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG ab. Durch das neue Gesetz sind zentrale Rechtsbegriffe des deutschen Abfallrechts mit dem europäischen Recht harmonisiert worden. Der Städte- und Gemeindebund hat hierzu eine Muster-Abfallsatzung erarbeitet die zur Überarbeitung der jeweiligen Abfallentsorgungssatzungen in dem Gemeinden als Orientierung dienen soll.

 

Die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Geilenkirchen wurde auf Grundlage dieser Mustersatzung überarbeitet. Die Änderungen wurden im Satzungsentwurf eingearbeitet und sind zur Beratung in Form einer vergleichenden Gegenüberstellung der mit der zz. geltenden Satzung in der Anlage zur Einladung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beigefügt.