Betreff
Vorlage und Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung
Vorlage
719/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Grundgebühr zur Abfallentsorgung wird mit 98,00 € und die Gewichtsgebühr mit 0,15 €/kg festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Wie aus der Gebührenbedarfsberechnung 2013 (Anlage zur Vorlage in der Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses) ersichtlich ist, entstehen für die Abfallentsorgung für 2013 gebührenfähige Kosten in Höhe von 1.896.714,65 €. Ferner ist ein Fehlbetrag aus 2011 in Höhe von 207.068,12 € sowie eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 201.345,23 € in die Gebührenermittlung für 2013 mit einzubeziehen.

 

Für die Abfallentsorgung ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten Kosten eine Grundgebühr in Höhe von 98,00 € und eine Gewichtsgebühr in Höhe von 0,15 €/kg.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Grundgebühr in Höhe von 98,00 € beizubehalten und die Gewichtsgebühr auf 0,15 €/kg festzusetzen.

 

 


Anlagen: