Betreff
Vorlage und Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Vorlage
720/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigungsgebühr wird mit 1,03 €/Frontmeter und die Winterdienstgebühr wird mit 0,89 €/Frontmeter festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Wie aus der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2013 (siehe Anlage) ersichtlich, entstehen für die Straßenreinigung in 2013 gebührenfähige Kosten in Höhe von 87.376,23 € und für den Winterdienst gebührenfähige Kosten in Höhe von 54.069,29 €. Ferner sind anteilige Fehlbeträge aus 2010 und 2011 für die Straßenreinigung in Höhe von 14.500,00 € und für den Winterdienst in Höhe von 65.154,97 € in die Gebührenermittlung für 2013 mit einzubeziehen.

 

Für die Straßenreinigung ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten Kosten und der voraussichtlichen gebührenfähigen Kehrmeter in 2013 eine Straßenreinigungsgebühr von 1,03 €/Frontmeter.

 

Für den Winterdienst ergibt sich unter Berücksichtigung der genannten Kosten und der voraussichtlichen gebührenfähigen Frontmeter in 2013 eine Gebühr von 0,89 €/Frontmeter.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebühren in unveränderter Höhe beizubehalten.