Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung
Vorlage
726/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Geilenkirchen wird gemäß der Anlage geändert.

 


Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Sitzung des Rates vom 04.07.2012 angekündigt wurde, soll durch die Erhöhung der Hundesteuersätze und die Einführung der Kampfhundesteuer zur Konsolidierung des Haushalts beigetragen werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Hundesteuersatz für zwei Hunde von 72,00 € auf 98,00 € je Hund, ab drei Hunde von 84,00 € auf 120,00 € je Hund anzuheben und die Kampfhundesteuer für einen Hund auf 550,00 €, ab zwei Hunde auf 750,00 € je Hund festzusetzen.

 

Weiterhin waren redaktionelle Änderungen in der Hundesteuersatzung aufgrund der Mustersatzung des nordrheinwestfälischen Städte- und Gemeindebundes vorzunehmen.

 

Die vorgesehenen Änderungen sind aus der Gegenüberstellung der Hundesteuersatzung zu entnehmen.