Betreff
Vorlage und Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
727/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Regenwassergebühr wird mit 0,70 €/m² und die Schmutzwassergebühr mit 3,14 €/m² festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Wie aus der Gebührenbedarfsberechnung 2013 (siehe Anlage zur Einladung des Haupt- und Finanzausschusses) ersichtlich, entstehen für die Regenwasserbeseitigung für 2013 gebührenfähige Kosten in Höhe von 2.311.129,74 € und für die Schmutzwasserbeseitigung gebührenfähige Kosten in Höhe von 3.793.795,04 €.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlich berücksichtigungsfähigen befestigten Flächen in 2013 ist die Regenwassergebühr von derzeit 0,74 €/m² um 0,04 € auf 0,70 €/m² zu senken.

 

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Frischwasserverbrauchs in 2013 sowie einer Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 88.436,41 € kann die Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,14 €/m³ beibehalten werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Regenwassergebühr mit 0,70 €/m² und die Schmutzwassergebühr mit 3,14 €/m³ festzusetzen.

 


Anlagen: