Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung zur Übertragung von Abwasseranlagen (Sonderbauwerke) an den Wasserverband Eifel-Rur
Vorlage
728/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Übertragung der Regenüberlaufbecken Albrecht-Dürer-Straße, Franz-Marc-Straße, Würm und Müllendorf an den Wasserverband Eifel-Rur zum Restbuchwert in Höhe von insgesamt 150.433,92 € wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 54 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) obliegt im Gebiet eines Abwasser­verbandes für Abwasseranlagen, die für mehr als 500 Einwohner bemessen sind, dem Verband die Übernahme, Behandlung und Einleitung von Schmutzwasser oder mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser und auch die Rückhaltung von Abwasser aus öffentlichen Kanalisationen in dazu bestimmten Sonderbauwerken.

Aufgrund dieser Tatsache wurden dem Wasserverband Eifel-Rur mit der damaligen Übernahme der Zentralkläranlage Geilenkirchen-Flahstraß alle Sonderbauwerke der Mischwasserbehandlung an die mehr als 500 Einwohner angeschlossen sind, übergeben. Derzeit sind noch vier Sonderbauwerke (weniger als 500 angeschlossene Einwohner) mit Mischwasserbehandlung im Eigentum der Stadt und werden auch von der Stadt noch unterhalten.

 

Nach dem reinen Wortlaut des § 54 Landeswassergesetz ist ein Abwasserverband in seinem Gebiet lediglich für solche Abwasseranlagen abwasserbeseitigungspflichtig, die für mehr als 500 Einwohner bemessen sind (wie bereits vorher erwähnt). Mit rechtskräftigem Urteil vom 19.03.2010 hat das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 7 K 1041/08) nunmehr in einem Musterfall entschieden, dass sich die Bemessungsgrenze nicht nach der Anzahl der an das einzelne Sonderbauwerk abwassertechnisch angeschlossenen Einwohner richtet, sondern vielmehr an der Zahl der angeschlossenen Einwohner der Kläranlage, die das aus dem Kanalisationsnetz und den Sonderbauwerken zufließende Abwasser behandelt und anschließend in ein Gewässer einleitet.

Mit dieser klarstellenden Entscheidung, die auch von der Bezirksregierung Köln als zuständige obere Wasserbehörde mitgetragen wird, ist der Verband nun gehalten, seiner Verpflichtung zu folgen und auch solche Regenüberlaufbecken und Stauraumkanäle als Verbandsanlagen zu  übernehmen, die bisher als kleinere Sonderbauwerke seitens der Stadt Geilenkirchen betrieben und unterhalten wurden.

 

Es handelt sich im Einzelnen um die Sonderbauwerke:

 

-       Regenüberlaufbecken Albrecht-Dürer-Straße

-       Regenüberlaufbecken Franz-Marc-Straße

-       Regenüberlaufbecken Würm

-       Regenüberlaufbecken Müllendorf

Diese Bauwerke sollen im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an den Wasserverband zum Restbuchwert in Höhe von insgesamt 150.433,92 € übertragen werden.

Vom Wasserverband ist als spätester Übernahmezeitpunkt gegenüber der Bezirksregierung Köln der 01.01.2013 genannt worden.


Finanzierung:

Die Stadt erhält den Restbuchwert in Höhe von insgesamt 150.433,92 € als Einmalzahlung