Beschlussvorschlag:
Der Übertragung der Regenüberlaufbecken Albrecht-Dürer-Straße, Franz-Marc-Straße, Würm und Müllendorf an den Wasserverband Eifel-Rur zum Restbuchwert in Höhe von insgesamt 150.433,92 € wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Gemäß § 54 des Landeswassergesetzes (LWG
NRW) obliegt im Gebiet eines Abwasserverbandes für Abwasseranlagen, die für
mehr als 500 Einwohner bemessen sind, dem Verband die Übernahme, Behandlung und
Einleitung von Schmutzwasser oder mit Niederschlagswasser vermischtem
Schmutzwasser und auch die Rückhaltung von Abwasser aus öffentlichen
Kanalisationen in dazu bestimmten Sonderbauwerken.
Aufgrund dieser Tatsache wurden dem
Wasserverband Eifel-Rur mit der damaligen Übernahme der Zentralkläranlage
Geilenkirchen-Flahstraß alle Sonderbauwerke der Mischwasserbehandlung an die
mehr als 500 Einwohner angeschlossen sind, übergeben. Derzeit sind noch vier
Sonderbauwerke (weniger als 500 angeschlossene Einwohner) mit
Mischwasserbehandlung im Eigentum der Stadt und werden auch von der Stadt noch
unterhalten.
Nach dem reinen Wortlaut des § 54
Landeswassergesetz ist ein Abwasserverband in seinem Gebiet lediglich für
solche Abwasseranlagen abwasserbeseitigungspflichtig, die für mehr als 500
Einwohner bemessen sind (wie bereits vorher erwähnt). Mit rechtskräftigem Urteil
vom 19.03.2010 hat das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 7 K 1041/08) nunmehr in
einem Musterfall entschieden, dass sich die Bemessungsgrenze nicht nach der
Anzahl der an das einzelne Sonderbauwerk abwassertechnisch angeschlossenen
Einwohner richtet, sondern vielmehr an der Zahl der angeschlossenen Einwohner
der Kläranlage, die das aus dem Kanalisationsnetz und den Sonderbauwerken
zufließende Abwasser behandelt und anschließend in ein Gewässer einleitet.
Mit dieser klarstellenden Entscheidung, die
auch von der Bezirksregierung Köln als zuständige obere Wasserbehörde
mitgetragen wird, ist der Verband nun gehalten, seiner Verpflichtung zu folgen
und auch solche Regenüberlaufbecken und Stauraumkanäle als Verbandsanlagen
zu übernehmen, die bisher als kleinere
Sonderbauwerke seitens der Stadt Geilenkirchen betrieben und unterhalten
wurden.
Es handelt sich im Einzelnen um die
Sonderbauwerke:
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Regenüberlaufbecken
Albrecht-Dürer-Straße
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Regenüberlaufbecken
Franz-Marc-Straße
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Regenüberlaufbecken
Würm
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Regenüberlaufbecken
Müllendorf
Diese Bauwerke sollen im Wege eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages an den Wasserverband zum Restbuchwert in Höhe
von insgesamt 150.433,92 € übertragen werden.
Vom Wasserverband ist als spätester
Übernahmezeitpunkt gegenüber der Bezirksregierung Köln der 01.01.2013 genannt
worden.
Finanzierung:
Die Stadt erhält den Restbuchwert in Höhe von insgesamt 150.433,92 € als Einmalzahlung