Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Wasserverband Eifel-Rur zur Regelung der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten der Brücken und Durchlässe an und in Gewässern im Stadtgebiet
Vorlage
729/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Unterhaltungs- und Verkehrs­sicherungspflicht wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Mit Übertragung der Gewässer im Stadtgebiet auf den Wasserverband Eifel-Rur in den 90er Jahren sind auch alle bestehenden Brücken und Durchlässe an und in den Gewässern ohne nähere Prüfung und unabhängig davon, wer Baulastträger für die Bauwerke ist, ins Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur übergegangen.

Ebenso wurden auch in den Städten Baesweiler, Erkelenz, Heinsberg, Hückelhoven und Übach-Palenberg, sämtliche Bauwerke  ins Eigentum des Verbandes übernommen.

 

Da die Bau- und Unterhaltungslasten jedoch nicht für alle Bauwerke tatsächlich beim Wasserverband Eifel-Rur liegen, da sie sich z. B. im Verlauf städtischer Straßen und Wege befinden und daher nicht nach Wasserrecht sondern nach dem Straßen- und Wegegesetz zu behandeln sind, steht der Wasserverband bereits seit 2009 mit allen betreffenden Städten in Kontakt, um die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten den betreffenden Städten zuzuweisen.

 

Von der Absicht, die entsprechenden Bauwerke an die Städte zu übertragen, wurde aus Kostengründen Abstand genommen.

 

Bereits in den Jahren 2011/2012 wurden die Hauptbrücken über die Wurm (im Verlauf städtischer Straßen und Wege) aufgrund der städtischen Zuständigkeit im Auftrag und mit Haushaltsmitteln der Stadt saniert.

 

Nunmehr ist beabsichtigt, mit allen betroffenen Städten Vereinbarungen über die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten der Bauwerke zu schließen, um die Zuständigkeit für diese Anlagen auch formal den entsprechenden Körperschaften zu übertragen.

Hierzu hat der Wasserverband Eifel-Rur den betroffenen Städten inhaltsgleiche Verein­barungen vorgelegt, die kurzfristig unterzeichnet werden sollen.

Eine Liste, in der die Bauwerke aufgeführt sind, für die die Stadt Geilenkirchen künftig zuständig sein wird, ist als Anlage beigefügt. Ebenso beigefügt ist eine Karte, in der die Anlagen im Verlauf der Gewässer dargestellt sind.


Finanzierung:

Wie in den vergangenen Jahren, werden auch künftig Mittel zur Unterhaltung der Anlagen im Haushalt veranschlagt.