Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Mit Übertragung der Gewässer im Stadtgebiet auf den Wasserverband
Eifel-Rur in den 90er Jahren sind auch alle bestehenden Brücken und Durchlässe
an und in den Gewässern ohne nähere Prüfung und unabhängig davon, wer
Baulastträger für die Bauwerke ist, ins Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur
übergegangen.
Ebenso wurden auch in den Städten Baesweiler, Erkelenz, Heinsberg,
Hückelhoven und Übach-Palenberg, sämtliche Bauwerke ins Eigentum des Verbandes übernommen.
Da die Bau- und Unterhaltungslasten jedoch nicht für alle Bauwerke tatsächlich
beim Wasserverband Eifel-Rur liegen, da sie sich z. B. im Verlauf städtischer
Straßen und Wege befinden und daher nicht nach Wasserrecht sondern nach dem
Straßen- und Wegegesetz zu behandeln sind, steht der Wasserverband bereits seit
2009 mit allen betreffenden Städten in Kontakt, um die Unterhaltungs- und
Verkehrssicherungspflichten den betreffenden Städten zuzuweisen.
Von der Absicht, die entsprechenden Bauwerke an die Städte zu
übertragen, wurde aus Kostengründen Abstand genommen.
Bereits in den Jahren 2011/2012 wurden die Hauptbrücken über die Wurm
(im Verlauf städtischer Straßen und Wege) aufgrund der städtischen
Zuständigkeit im Auftrag und mit Haushaltsmitteln der Stadt saniert.
Nunmehr ist beabsichtigt, mit allen betroffenen Städten Vereinbarungen
über die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten der Bauwerke zu
schließen, um die Zuständigkeit für diese Anlagen auch formal den
entsprechenden Körperschaften zu übertragen.
Hierzu hat der Wasserverband Eifel-Rur den betroffenen Städten
inhaltsgleiche Vereinbarungen vorgelegt, die kurzfristig unterzeichnet werden
sollen.
Eine Liste, in der die Bauwerke aufgeführt sind, für die die Stadt
Geilenkirchen künftig zuständig sein wird, ist als Anlage beigefügt. Ebenso
beigefügt ist eine Karte, in der die Anlagen im Verlauf der Gewässer
dargestellt sind.
Finanzierung:
Wie in den vergangenen Jahren, werden auch künftig Mittel zur Unterhaltung der Anlagen im Haushalt veranschlagt.