Beschlussvorschlag:
Die Absicht, die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes für die Stadt Übach-Palenberg
zu übernehmen, wird begrüßt.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit der Stadt
Übach-Palenberg die Einzelheiten zu klären und bis zur ersten Sitzung des
Haupt- und Finanzausschuss in 2013, den Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zur Beratung vorzulegen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltvorbereitungen für das
Jahr 2012 haben die Ämter der Verwaltung verschiedene Lösungsansätze für die
Haushaltssanierung erarbeitet und in der sogenannten Roadmap zusammengestellt.
Ein Lösungsansatz war seinerzeit die interkommunale Zusammenarbeit mit dem
Rechnungsprüfungsamt einer anderen Kommune. Hierdurch sollten Synergieeffekte
in beiden Kommunen erzielt werden, die nachhaltig zur Personalkostenreduzierung
beitragen.
In mehreren Gesprächen mit der
Verwaltungsleitung der Nachbarstadt hat sich herausgestellt, dass zwischen den
beiden Rechnungsprüfungsämtern eine interkommunale Zusammenarbeit Sinn machen
würde und die Stadt Geilenkirchen in diesem Zusammenhang die Aufgaben des
Rechnungsprüfungsamtes für Übach-Palenberg übernehmen könnte.
Rechtlich ist die Übernahme dieser Aufgaben unproblematisch. Die
Übertragung der Aufgaben und die Regelungen zur Kostenerstattung erfolgen durch
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.