Betreff
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 98 der Stadt Geilenkirchen - Würm, Am End
Vorlage
749/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 98 (Überschreitung / Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche) wird entschieden.


Sachverhalt:

 

Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Würm, Flur 10, Flurstück 186 haben dieses im Jahr 2010 von der Stadt erworben und mit einem Einfamilienhaus bebaut.

 

Die Eigentümer sind nunmehr an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, von dem städtischen Nachbargrundstück (Parzelle 185), das noch im Eigentum der Stadt steht, einen Streifen von ca. 3,0 m Breite ankaufen zu können, um auf ihrem Grundstück seitlich einen Anbau errichten zu können.

 

Hintergrund ist, dass die Familie vor einiger Zeit Zuwachs (Zwillinge) erhalten hat.

 

Geplant ist, an das bestehende Gebäude anzubauen auf der südwestlichen Seite. Eine dann erforderliche Verschiebung der Grundstücksgrenze hätte zur Folge, dass auf dem städtischen Grundstück 185 unter Beachtung der lt. Bebauungsplan bestehenden Baugrenzen nicht mehr in angemessener Weise gebaut werden könnte.

 

Trägt man dem Wunsch der Antragsteller Rechnung, müsste man im Wege der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 98 die festgesetzte Baugrenze erheblich überschreiten. Die Entscheidung hierüber obliegt den städtischen Gremien.

 

Es wird für vertretbar gehalten, die Verschiebung der Baugrenzen per Befreiungsentscheidung durchzuführen.