Betreff
Herbeiführung eines Dringlichkeitsbeschlusses gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zz. geltenden Fassung
Liquidation der Euro-Service-Center Geilenkirchen GmbH
Vorlage
750/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aus Gründen der Dringlichkeit wird gem. § 60 GO NW der durch die Gesellschafterversammlung der Euro-Service-Center Geilenkirchen GmbH am 20.11.2012 beschlossenen Liquidation zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Das 1993 gegründete Gründerzentrum Euro-Service-Center Geilenkirchen GmbH (ESC GmbH) bestand ursprünglich aus drei Häusern. Nach den Verkäufen von Haus 3 (2009) und Haus 2 (2011) verfügt das Gründerzentrum derzeit nur noch über eine vermietbare Fläche von 526 m². Durch die erhebliche Reduzierung der vermietbaren Fläche steht der notwendige Aufwand nicht mehr im Verhältnis zu dem zu erzielenden Umsatz und der unternehmerische Zweck ist nicht mehr gegeben. Weiterhin sind bei einem Weiterbetrieb der ESC GmbH keine steuerlichen Vorteile zu erwarten.

 

Es ist davon auszugehen, dass wenn die bisherige Konstruktion (bestehende Betriebsaufspaltung) unverändert fortbesteht, für die Stadt Geilenkirchen aus dem bestehenden ESC-Verpachtungsbetrieb jährlich steuerliche Lasten zu tragen sind. Durch die Liquidation wird die steuerliche Betriebsaufspaltung beendet; dies bedeutet für die Stadt Geilenkirchen die Beendigung des Betriebes gewerblicher Art (ESC-Verpachtung) mit daraus resultierenden Steuerlasten.

 

Durch die Auflösung der ESC GmbH zum jetzigen Zeitpunkt können die Kosten in Bezug auf Jahresprüfungen, GF-Gehälter, Gesellschafterversammlungen etc. eingespart werden.

 

Dazu hat die Gesellschafterversammlung der Euro-Service-Center Geilenkirchen GmbH in ihrer Gesellschafterversammlung am 20.11.2012 vorbehaltlich der notwendigen Gremien einstimmig beschlossen:

 

a)    Die Gesellschaft wird mit Ablauf des 20.11.2012, 24:00 Uhr, aufgelöst.

b)    Herr Bürgermeister Fiedler und Herr I. Beigeordneter Hans Hausmann sind danach nicht mehr Geschäftsführer bzw. stellvertretender Geschäftsführer.

c)    Der bisherige Geschäftsführer Thomas Fiedler wird zum alleinigen Liquidator bestellt. Er vertritt die Gesellschaft einzeln, solange er einziger Liquidator ist. Im Übrigen vertritt er die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Liquidator.

d)    Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Jahresabschlussprüfung 2012 bereits beauftragt. Weil mangels stiller Reserven damit zu rechnen ist, dass die Werte der Schlussbilanz des Rumpfgeschäftsjahres 01.01.2012 bis 20.11.2012 mit den Werten der Liquidationseröffnungsbilanz zusammen fallen, wird auf eine gesonderte Prüfung der Liquidationseröffnungsbilanz verzichtet.

e)    Auf die Prüfung weiterer eventuell notwendiger Jahresabschlüsse wird ebenfalls verzichtet, weil die Verhältnisse der Gesellschaft überschaubar sind (Kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB), sodass eine Prüfung im Interesse der Gesellschafter und Gläubiger nicht geboten erscheint.

f)     Die Bücher und Schriften der Gesellschaft werden nach Beendigung der Liquidation durch die Gesellschafterin Stadt Geilenkirchen verwahrt, die sich hiermit dazu bereit erklärt.

 

Die Aufgabe der ESC GmbH hinsichtlich der Betreuung von Existenzgründern, wird auch zukünftig durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Geilenkirchen sichergestellt. Die Stadt Geilenkirchen wird auch weiterhin im Verbund der Gründer- und Technologiezentren in der Region mitwirken.

 

Die nächste Sitzung des Rates der Stadt Geilenkirchen findet erst am 19.12.2012 statt. Um das für die Liquidation der ESC GmbH notwendige Sperrjahr noch in 2012 zu beginnen, ist die Zustimmung zur Liquidation zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen.