Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
757/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderungssatzung wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der Änderung der Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst wird die Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren erforderlich.

 

Die Änderungssatzung soll in folgender Form beschlossen werden:

 

 

2. Satzung

zur Änderung der Satzung

über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Geilenkirchen

 

Vom …

 

Aufgrund der § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz – StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV. NW. 1975 S. 706) in der zz. geltenden Fassung und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW 610) in der zz. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am …………….. folgende Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beschlossen:

 

 

Art. 1

 

§ 7  Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

 

§ 7

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(Frontmetermaßstab)

 

(4)       Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 bis 3) beträgt jährlich:

            a) für die Straßenreinigung inkl. der Winterwartung                                   1,92 €

            b) für die Winterwartung                                                                                   0,89 €.

 

 

Art. 2

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.