Betreff
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
759/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Änderungssatzung in der vorgelegten Form.

 

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der Änderung der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung wird die Änderung der Entwässerungssatzung erforderlich.

Die Änderungssatzung lautet wie folgt:

 

27. Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung der Stadt Geilenkirchen

 

Vom …

 

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zz. geltenden Fassung, sowie der §§ 53, 64 und 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) in der zz. geltenden Fassung und der §§ 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 7132/SGV. NRW. 610), in der zz. geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am … folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Geilenkirchen beschlossen:

 

 

Art. 1

 

§ 10 b  Abs. 3  erhält folgende Fassung:

 

§ 10 b

 Niederschlagswassergebühr

 

(3)     Die Gebühr beträgt 0,70 € je m² angeschlossener Grundstücksfläche.

 

 

Art. 2

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.