Betreff
Durchführung eines Wegeeinziehungsverfahrens für einen städtischen Wirtschaftsweg in Apweiler
Vorlage
081/2010
Aktenzeichen
23 20 04
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss möge über die Durchführung eines Wegeeinziehungsverfahrens für den städtischen Wirtschaftsweg in Apweiler beraten und dem Rat die Einleitung des erforderlichen Einziehungsverfahrens vorschlagen.


Sachverhalt:

 

Im Flurbereinigungsverfahren Immendorf wurde der Wirtschaftsweg Gemarkung Immendorf, Flur 18, Flurstück 8, groß 545 m² im Wege- und Gewässerplan ausgewiesen und in das Eigentum der Stadt Geilenkirchen übertragen.

 

Der zum überwiegenden Teil unbefestigte Wirtschaftsweg zweigt zwischen den Häusern Ederener Str. 20 und 24 ab und führt im weiteren Verlauf in einem Bogen zu einem anderen mit Schotter befestigten Wirtschaftsweg. Der genaue Verlauf des Weges kann der beigefügten Flurkarte entnommen werden. Eine Bedeutung für den landwirtschaftlichen Verkehr hat der Wirtschaftsweg heutzutage nicht mehr.

 

Unmittelbar an der Ederener Straße dient der Weg als private Grundstückszufahrt. Eine Erschließungsfunktion für weitere Grundstücke hat dieser Weg nicht mehr. Die angrenzenden Grundstücke Gemarkung Immendorf, Flur 18, Flurstücke 6, 9 und 10 stehen im Eigentum von einer Person. Das Grundstück Gemarkung Immendorf, Flur 18, Nr. 7 ist über einen wesentlich besser ausgebauten städtischen Wirtschaftsweg über die gesamte Grundstücksbreite erschlossen. Der Eigentümer dieses Grundstücks wurde von der Verwaltung über die geplante Einleitung eines Wegeeinziehungsverfahrens informiert. Bedenken wurden seinerseits nicht vorgetragen. Die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke ändert sich nicht.

 

Sollte das Wegeeinziehungsverfahren eingeleitet und zum Abschluss gebracht werden, könnte die Wegefläche an die Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Immendorf, Flur 18, Flurstücke 6, 9 und 10 veräußert werden.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Flurkarte