Betreff
Entsendung von zwei Vertretern in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
Vorlage
778/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen entsendet  ….  

und Herrn Bürgermeister Fiedler als Delegierte der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung.

 


Sachverhalt:

 

 

Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 16.06.2013. Die konstituierende Sitzung findet am 17.06.2013 statt. Nunmehr sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu benennen.

 

Die Stadt Geilenkirchen hat entsprechend ihren Mitgliedsanteilen zwei Delegierte zu entsenden. Gemäß § 113 GO NRW muss bei mehr als einem Vertreter der Bürgermeister dazuzählen. Demnach ist noch ein Vertreter vom Rat zu bestimmen. Das Verfahren richtet sich nach § 50 Absätze 3 und 4 GO NRW entweder durch Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Gemäß dem Gesetz über den Wasserverband Eifel-Rur und der Satzung des Verbandes ist eine Stellvertreterregelung für die Delegierten nicht möglich.

 

Bisher wird die Stadt durch Herrn Stadtverordneten Melchers und den Bürgermeister vertreten.

 


Finanzierung:

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Anlagen:

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